Neues Mindestalter für Welpeneinfuhr
Vor Weihnachten blüht das illegale Online-Geschäft mit Hunde- und Katzenwelpen. Die Tierschutzombudsstelle Vorarlberg warnt vor den katastrophalen Bedingungen unkontrollierter Zuchten aus Osteuropa. Missbildungen, Krankheiten, Qualzuchten und irreparable Schäden durch zu frühe Trennung von Mutter und Wurfgeschwistern sind Folgen des fragwürdigen Angebots. Seit Oktober erschwert eine neue Novelle den Handel mit Hundewelpen durch das Mindesteinfuhralter von 16 Wochen.
„Wer Welpen verschiedener Rassen in großer Zahl anbietet, keine Adresse angibt, an öffentlichen Plätzen aus dem Kofferraum verkauft oder an die Haustür liefert, ist kein seriöser Züchter“, erklärt Tierschutzombudsfrau Karin Keckeis. Die Tierschutzombudsstelle Vorarlberg warnt vor dem organisierten Online-Handel mit Hunde- und Katzenwelpen und weist auf die massiven Kollateralschäden der illegalen Zuchten hin. „Der Verzicht auf den Kauf über das Internet oder Social-Media-Plattformen hilft gegen dieses tierverachtende Geschäft“, appelliert Keckeis an angehende Herrchen und Frauchen.
Wachsender Online-Handel als Problem
Seit Jahren nimmt der Handel mit unkontrollierten Hinterhof- und Stallzuchten aus Osteuropa zu. Die hygienisch unzulässigen Aufzucht- und Transportbedingungen führen häufig zu Missbildungen, Krankheiten und Qualzuchten. Auf die zu frühe Trennung von Mutter und Wurfgeschwistern folgen oft Verhaltensstörungen wie erhöhte Aggressivität oder Ängstlichkeit. Meist ist das beim Kauf nicht absehbar – bis sich Tierarztrechnungen stapeln, Tiere jung verenden oder wegen Überforderung ans Tierheim abgegeben werden. „Die negativen Folgen des Welpenhandels sind bekannt. Leider finden sich weiterhin Abnehmer, die durch unüberlegtes Handeln eine tierverachtende ‚Welpenproduktion‘ unterstützen“, berichtet Keckeis. Qualzucht kennt keine Grenzen. Vorsicht ist daher auch bei Online-Anzeigen von Vorarlberger Anbieter:innen geboten.
Neues Mindestalter für Welpeneinfuhr
Ein Lichtblick im Kampf gegen den illegalen Welpenhandel ist die seit Oktober 2022 gültige Novelle der Veterinärbehördlichen Binnenmarktverordnung (BVO). Sie legt das Einfuhralter von Welpen in Österreich auf 16 Wochen fest und schließt damit eine Lücke. Ein längst überfälliger Schritt, wie Keckeis betont: „Die neue Novelle erschwert den unseriösen Handel mit jungen, ungeimpften Hunden. Jetzt liegt es an den Menschen, das Beste für ihre Tiere zu wollen und das Richtige zu tun. Also Augen auf beim Welpenkauf.“
Mehr Infos: www.vorarlberg.at/-/Tierschutz%20-%20Welpenhandel
Tiere sind keine Geschenke: www.vorarlberg.at/-/tieregeschenk