Wer noch nicht einen Termin in der Werkstatt gemacht hat, sollte dies schleunigst tun, denn mit 1. November tritt in Österreich die „Witterungsabhängige Winterausrüstungspflicht“ für Pkw, Lkw bis 3,5 Tonnen und für Microcars in Kraft. Dies gilt bis 15. April.
Autofahrer müssen ab diesem Stichtag bei Schnee, Matsch oder Eis mit Winterreifen unterwegs sein oder alternativ auf mindestens zwei Antriebsrädern Schneeketten montiert haben. Erlaubt sind Ketten allerdings nur dann, wenn die Straße durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt ist. Wer sich nicht an die Winterausrüstungspflicht hält, muss mit einer Verwaltungsstrafe rechnen. Die Polizei kann Strafen bis 5000 Euro verhängen. Nach Unfällen drohen zivil- und sogar strafrechtliche Folgen. Die Haftpflichtversicherung ersetzt dem Geschädigten seinen Schaden, die Kaskoversicherung kann eine Zahlung an den PKW-Besitzer aber aufgrund „grober Fahrlässigkeit“ ablehnen. Nicht zu missachten: Auch der Morgenfrost, speziell auf Fahrbahnbrücken kann für eisglatte Straßen sorgen.
Winterreifen: Sie müssen über eine M+S Kennzeichnung verfügen und mindestens 4 mm Profiltiefe aufweisen, bei Lkw fünf Millimeter. Für Motorräder, Fahrräder und Scooter gilt die Winterausrüstungspflicht nicht.
Ganzjahresreifen: Sie sind dann sinnvoll, wenn man das Fahrzeug an Tagen mit ausgeprägten winterlichen Fahrbahnverhältnissen auch einmal zuhause stehen lassen kann.
Schneeketten: Wenn die Fahrbahn mit Schnee- oder Eisschicht bedeckt ist, sollten auf zwei Antriebsrädern Schneeketten montiert sein. Es empfielt sich, vor der Wintersaison in Ruhe eine Probemontage durchzuführen, um dann in der Bedarfssituation rasch und sicher agieren zu können.