Wenige Stunden vor Schulbeginn am Tag 1 des Lockdowns schaffte es die Bundesregierung wieder einmal nicht, für Klarheit an den Schulen zu sorgen und lässt das Lehrpersonal im Regen stehen.
Der groß angekündigte Lockdown gilt diesmal nicht für Schulen und hinterlässt viele offene Fragen bei Eltern, Schülern, aber auch beim Lehrpersonal. „Immer dann, wenn die Politik nicht mehr weiterweiß, dürfen Eltern oder Schulen selbst entscheiden. Es musste die Notbremse mittels Lockdown gezogen werden, nur nicht in den Schulen“, so ein verärgerter Willi Witzemann, Vorsitzender der Vbg. Personalvertretung der Pflichtschullehrerinnen.
Schule noch ein sicherer Ort?
So dürfen nun die Eltern entscheiden (Anmerkung: Die Bildungsdirektion wies das Lehrpersonal an, dass sie keinerlei Empfehlung an Eltern abgeben, ob die Kinder in die Schule kommen oder zuhause bleiben sollen), ob sie ihr Kind in die Schule schicken oder nicht. Sie müssen beurteilen, ob die Schule noch ein sicherer Ort ist, so wie es im Erlass steht oder eben nicht. Derweilen erkranken immer mehr Schüler und Kollegen.
Die Auswertungen der PCR-Tests sind aus zeitlichen Gründen mehr als nicht genügend, wenn positive Ergebnisse erst 2-3 Tage später eintreffen. Inzwischen verbreitet sich das Virus munter in den Schulen weiter. Es ist eine Zumutung für die Lehrkräfte, wenn die Pandemie schon längst durch die Decke geht, immer noch business as usual betreiben zu müssen.
„Auch Lehrpersonen haben ein Recht auf Schutz und Gesundheit, aber davon ist in den
Willy Witzemann
Stellungnahmen der Bundesregierung nichts zu hören, geschweige denn zu lesen.“
Grenzenlose Verwirrung
Die Aussagen des Bildungsministers verwirren noch zusätzlich: „Schule ist offen, aber wer nicht will, muss nicht kommen!“ „Nein, es gibt kein Distance-Learning, aber es ist dann möglich, wenn etwa die ganze Klasse daheimbleibt!“ Dabei weiß niemand, wie viele Schüler am nächsten Tag die Schule besuchen. Und dann auch noch die Aussage: „Die Schulen sind offen für alle, die es brauchen.“
Besser wäre wohl: Die Schulen sind offen, dort wo die Sicherheit gegeben ist (keine bzw. wenige Fälle, niedrige Inzidenz in der Umgebung, …). Hier sollte die Schulleitung entscheiden können, ob ein Unterricht in Präsenz zumutbar ist.
Recht auf Schutz
Im Gegensatz zum Lockdown in den beiden vergangenen Schuljahren finden unverbindliche Übungen, Freigegenstände, schul- und schulstufenübergreifende Kurse (Religionsunterricht!), muttersprachlicher Unterricht etc. weiterhin statt. Es darf somit weiterhin durchmischt werden.
Die Präsenzphasen an Schulen müssten laut Virologen deutlich reduziert werden. Lehrpersonen haben auch ein Recht auf Schutz und auf einen gesunden Arbeitsplatz. Dafür hat einzig und allein der Arbeitgeber zu sorgen. Dieser Sorgfaltspflicht kommt er derzeit jedenfalls nicht nach! Die überaus große Solidarität der Lehrerschaft hat auch Grenzen, nämlich genau dort, wo es um deren Gesundheit geht! (Presseaussendung der Personalvertretung für PflichtschullehrerInnen)