Eine funktionierende Abfallwirtschaft trägt wesentlich zum Umwelt- und Klimaschutz sowie zur Lebensqualität in Feldkirch bei. Eigentümer von Liegenschaften kommt dabei eine zentrale Rolle zu: Klare gesetzliche Vorgaben regeln sowohl Pflichten als auch Rechte im Umgang mit Abfällen.
Eigentümer:innen sind verpflichtet, ihre Liegenschaften an die öffentliche Müllabfuhr anzuschließen und anfallende Abfälle den vorgesehenen Entsorgungssystemen zu übergeben. Ein besonderer Fokus liegt auf der konsequenten Abfalltrennung: Wertstoffe wie Papier, Glas, Kunststoff- und Metallverpackungen sowie Bioabfälle sind getrennt zu sammeln, um Recyclingkreisläufe zu unterstützen. Die Bereitstellung geeigneter Sammelbehälter liegt im Verantwortungsbereich der Eigentümer, insbesondere bei Wohnanlagen ab fünf Einheiten Einheiten. Ebenso ist darauf zu achten, dass Abfälle umweltgerecht gelagert und entsorgt werden, um Umwelt und Gesundheit nicht zu gefährden.
Organisation der Abholung
Abfallbehälter dürfen frühestens am Vortag des Abholtages ab 18 Uhr und spätestens bis 6 Uhr am Abholtag im Nahbereich der Straße (maximal 10 Meter Entfernung) bereitgestellt werden. Eine freie Zufahrt für Sammelfahrzeuge ist sicherzustellen, etwa durch entsprechende Parkplatzdisziplin. Regelmäßiger Rückschnitt von Hecken erleichtert zusätzlich die problemlose Entleerung.
Rechte und Möglichkeiten
Eigentümer haben Anspruch auf Anschluss an die öffentliche Abfallentsorgung, regelmäßige Abholung sowie umfassende Information zu Trennvorgaben, Terminen und Gebühren. Eigenkompostierung von biogenen Abfällen ist zulässig, sofern keine Beeinträchtigung für Nachbarn entsteht.
Konsequenzen bei Verstößen
Verstöße, etwa durch falsche Trennung oder illegale Entsorgung, können zu Verwaltungsstrafen führen. Zudem kann die Müllabfuhr die Entleerung nicht ordnungsgemäß befüllter Behälter oder Säcke verweigern.











