Weitere Debattenschwerpunkte in der Doppellandtagssitzung am 2. und 3. Juli
Am heutigen Mittwoch, den 2. Juli, sowie am Donnerstag, den 3. Juli, kommt der Vorarlberger Landtag zu einer zweitägigen Sitzung zusammen. Am ersten Sitzungstag wird nach der Angelobung einer neuen Abgeordneten der Rechenschaftsbericht sowie der Rechnungsabschluss für das Landesbudget 2024 behandelt. Am zweiten Sitzungstag wird in der Aktuellen Stunde das turnusmäßig von der FPÖ vorgegebene Thema „Die Vorarlberger Alpwirtschaft – bedeutende Lebensgrundlage und wichtiges Kulturgut für die Zukunft sichern!“ erörtert. Eine Dolmetscherin und ein Dolmetscher übersetzen die Aktuelle Stunde in Gebärdensprache. Die Landtagssitzung wird live im Internet auf www.vorarlberg.at/landtag übertragen.
Im Anschluss an die Aktuelle Stunde folgen die Debatte und Beschlussfassung zu folgenden Gesetzen bzw. Gesetzesänderungen:
Mit dem Verfassungsgesetz über eine Änderung der Landesverfassung wird die Landesverfassung an die neuen bundesverfassungsrechtlichen Vorgaben zur Informationsfreiheit angepasst. In diesem Zusammenhang erfolgt eine Anpassung der Verschwiegenheitspflicht der Mitglieder der Landesregierung an die neue Terminologie des B-VG (Art. 46 Abs. 1) und Verweise auf die Amtsverschwiegenheit werden durch solche auf andere gesetzliche Verschwiegenheitspflichten ersetzt (Art. 60 und 66a). Außerdem wird das Parlamentarische Datenschutzkomitee mit der Gesetzesänderung für die Aufsicht über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Landtag (einschließlich dessen Mitglieder in Ausübung ihres Mandats), den Landesvolksanwalt und den Landes-Rechnungshof zuständig. Hinsichtlich des Rechenschaftsberichtes wird darüber hinaus – entsprechend der bisherigen Praxis – klargestellt, dass dieser nur mehr im Internet zu veröffentlichen ist (Art. 62).
Das Gesetz über begleitende Regelungen zur Informationsfreiheit und landesspezifische Regelungen zum Datenschutz – Sammelnovelle enthält die notwendigen Anpassungen im Landesrechtsbestand an die neue Informationsfreiheit. Ab dem 1. September 2025 treten wesentliche Teile des Bundesgesetzes in Kraft, das das Bundesverfassungsgesetz ändert und ein Informationsfreiheitsgesetz (IFG) erlässt. Der damit neue geschaffene Art. 22a B-VG verpflichtet einerseits die Organe der Verwaltung und der Gerichtsbarkeit, Informationen von allgemeinem Interesse proaktiv zu veröffentlichen, und gewährt andererseits allen Bürgerinnen und Bürgern ein Grundrecht auf Zugang zu Informationen gegenüber den Organen der Verwaltung und bestimmten privaten Informationspflichtigen (z.B. der RH-Kontrolle unterliegenden Unternehmen). Das Zurverfügungstellen ist durch bestimmte Geheimhaltungsgründe beschränkt. Die Regelungen gelten auch für die Landesverwaltung, die Parlamentsverwaltung und die Landesverwaltungsgerichte. Mit der Sammelnovelle werden alle landesrechtlichen Bestimmungen, die der neuen Informationsfreiheit widersprechen, entsprechend angepasst.
Mit dem Gesetz über eine Änderung des Baugesetzes werden erneut baurechtliche Erleichterungen für Unterkünfte zur Grundversorgung geschaffen. Dabei wird das Modell des mit 1. Jänner 2024 außer Kraft getretenen § 20a in der Fassung LGBl. Nr. 69/2021 und Nr. 85/2022 wieder aufgegriffen. Anlass ist der anhaltende Mangel an geeigneten Unterkünften für Asylwerber sowie hilfs- und schutzbedürftige Personen. Bestehende Asylunterkünfte können so unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin genutzt werden. Die Regelung ist zeitlich befristet und tritt am 31. Dezember 2030 automatisch außer Kraft.
Dringliche Anfragen machen die VP betreffend „Dem Klimawandel aktiv begegnen: Wie schützen wir unsere Bevölkerung vor zu viel Hitze?“ und NEOS bezüglich „Ferienbetreuung als Standortfaktor– was hat der politische Auftrag an die Gemeinden bisher bewirkt?“ namhaft.
Weitere Debattenschwerpunkte auf der Tagesordnung sind:
· Bericht des Landes-Rechnungshofs „Hypo Vorarlberg Bank AG – Überprüfung bestimmter risikohafter Geschäfte“
· Strategische Ausrichtung der Hypo Vorarlberg Bank AG
· Einberufung eines Land-Gemeinden Konvents zu Verwaltungs- und Finanzierungsfragen
· Gemeindeübergreifende Kooperation
· Parlamentarisches Interpellationsrecht
· Kontinuierliche Budgetberichterstattung
· Interkommunale Kooperationen zwischen Gemeinden
· Nachhaltige Raumplanung
· Rechnungsabschluss und Tätigkeitsbericht des Sozialfonds über das Jahr 2024
· Indexanpassung der Wohn- und Kinderrichtsätze
· Digitaler Kinderschutz
· Bürokratieabbau im Bildungsbereich
· Finanzierung der schulischen Tagesbetreuung
· Inhaltliche Struktur des Rechenschaftsberichts
Landtagspräsident Harald Sonderegger: „Alle Interessierten können auch von zu Hause aus bzw. mobil die aktuelle landespolitische Arbeit der Abgeordneten mitverfolgen. Die gesamte Debatte ist als Live-Stream auf www.vorarlberg.at/landtag zu sehen.“
Die Redebeiträge der Abgeordneten können noch während der laufenden Sitzung, unmittelbar nach Beendigung der jeweiligen Wortmeldung, als einzelne Videofiles im Videoarchiv auf der Homepage des Landtags www.vorarlberg.at/landtag nachgesehen werden.