Das Bundesverwaltungsgericht hat wichtige Entscheidungen zum Projekt „Stadttunnel Feldkirch“ getroffen und damit den Weg für den geplanten Baubeginn im Jahr 2025 freigemacht. Die Beschwerden gegen die UVP-Behörde wurden als unzulässig bzw. unbegründet abgewiesen, wodurch auch eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof ausgeschlossen ist.
Das Gericht hat sowohl die Beschwerde gegen ein informelles Schreiben der UVP-Behörde als auch gegen den Feststellungsbescheid der Behörde zurückgewiesen. Diese Entscheidungen beschleunigen das Vergabeverfahren, dessen Abschluss für Dezember 2024 geplant ist. Aktuell laufen die Vorarbeiten im Bereich Felsenau, die voraussichtlich in den kommenden Wochen abgeschlossen werden.
Mit diesen Entscheidungen sind die Weichen für den Baustart des Haupttunnels gestellt, der 2025 planmäßig beginnen soll.