Die Regierung hat am Freitag, 27. Januar 2022, eine Anpassung der Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine beschlossen. Mit der Anpassung wurden die noch ausstehenden Teile der zusätzlichen Sanktionen gegenüber Russland, die die EU am 16. Dezember 2022 beschlossen hat, autonom nachvollzogen. Die Regierung führt damit ihre bisherige Politik konsequent weiter. Gleichzeitig beschloss sie eine Anpassung der Iran-Sanktionen.
Mit dem autonomen Nachvollzug der verbleibenden Bestimmungen des neunten EU-Sanktionspakets vom 16. Dezember 2022 übernimmt Liechtenstein eine Reihe von Massnahmen, die sich gegen die russische Wirtschaft richten. So wird das bestehende Dienstleistungsverbot auf die Bereiche Werbung, Markt- und Meinungsforschung sowie auf Produktprüfung und technische Überwachung ausgeweitet. Die bestehenden Transaktionsverbote und das Investitionsverbot in den russischen Energiesektor werden ebenfalls verschärft. Zudem hat die EU ein Verbot eingeführt, Posten in Leitungsgremien aller staatseigenen oder staatlich kontrollierten juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen Russlands, die in Russland niedergelassen sind, zu bekleiden, sowie die Liste der Endnutzer erweitert. Darüber hinaus hat die EU auch bestehende restriktive Waren- und Handelsrestriktionen verschärft, insbesondere betreffend Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck, zur technologischen Stärkung des russischen Verteidigungs- und Sicherheitssektors und für den Luftfahrtsektor. Schliesslich hat die EU weitere Präzisierungen betreffend die bestehenden Ausnahmen vom Verbot der Ölimporte und der bestehenden Ausnahmen zum Einfuhrverbot von Stahlerzeugnissen erlassen.
Die Regierung bekräftigt mit dem autonomen Nachvollzug der EU-Sanktionen erneut, dass die eklatante Verletzung der Souveränität und der territorialen Integrität der Ukraine nicht hinnehmbar ist.
Am 27. Januar 2023 hat die Regierung zudem eine Anpassung der Verordnung über Massnahmen gegenüber der Islamischen Republik Iran beschlossen. Im Rahmen der Anpassung wurden 18 Personen und 19 Organisationen in den Sanktionsrahmen aufgenommen. Bei den Personen handelt es sich um hochrangige Vertreter der politischen und militärischen Führung des Irans sowie führende Medienschaffende und Parlamentsmitglieder. Bei den Organisationen handelt es sich um Unternehmen und staatliche Einrichtungen im Bereich Cybersicherheit, Rüstungsunternehmen, Polizeikräften sowie regionalen Korps der Islamischen Revolutionsgarde. Mit den Sanktionen reagiert die EU auf die anhaltenden Menschenrechtsverletzungen im Iran.