Die Nutzung von Fahrrädern, E-Scootern und anderen einspurigen Fahrzeugen nimmt im Stadtgebiet stetig zu. Das erfordert klare Regeln und gegenseitige Rücksichtnahme, welche die Stadtpolizei und die Stadt Feldkirch in Erinnerung rufen möchte – insbesondere in der Feldkircher Fußgängerzone.
In befahrbaren Fußgängerzonen wie jener der Feldkircher Altstadt gilt für alle Fahrzeuge – also auch für Fahrräder, E-Scooter, Pkw und Lieferfahrzeuge – konsequent Schrittgeschwindigkeit. Diese liegt bei rund 5 km/h. Wer schneller unterwegs ist, gefährdet Fußgänger:innen und riskiert eine Verwaltungsstrafe. Rücksichtnahme hat oberste Priorität, um ein sicheres Miteinander im öffentlichen Raum zu gewährleisten.
Fahrverbot an sensiblen Stellen
Auf dem Elisabethplatz und dem Elisabethsteg besteht ein generelles Fahrverbot. Dies gilt auch für Fahrräder und E-Scooter. Da dieses Fahrverbot oft durch Lenker:innen von Fahrrädern und E-Scootern missachtet wird, wurden auf dem Elisabethsteg Metallbügel angebracht.
Klimafreundlich unterwegs – mit Verantwortung
Der Einsatz umweltfreundlicher Verkehrsmittel wird ausdrücklich begrüßt. Damit diese im Stadtverkehr dauerhaft Platz finden, ist ein verantwortungsbewusster Umgang unerlässlich. Angepasste Geschwindigkeit und gegenseitige Rücksicht sind zentrale Elemente eines zukunftsfähigen, klimafreundlichen Mobilitätskonzepts.
Regeln im Überblick
- Rechtsfahrgebot: Fahrräder haben so weit rechts zu fahren, wie es die Sicherheit zulässt
- Gehsteige & Zebrastreifen: Das Befahren von Gehsteigen ist verboten. Zebrastreifen dürfen nur an deutlich markierten Radfahrerüberfahrten genutzt werden
- Fußgängerzonen: Unabhängig vom Fahrzeugtyp gilt durchgehend Schrittgeschwindigkeit