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Waffenverbotszone am Bahnhof Dornbirn

von Red
19. Februar 2025
in Gsiberg
Lesezeit: 3 mins read
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Foto: Bandi Koeck

Foto: Bandi Koeck

In Bezug auf die am heutigen Mittwoch, den 19. Februar 2025, in Kraft tretende Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn zur Einrichtung einer Waffenverbotszone (WVZ) am Bahnhof in Dornbirn erläutert die Landespolizeidirektion Vorarlberg die polizeilichen Maßnahmen.

Das Dornbirner Bahnhofsgelände, als Örtlichkeit mit der höchsten Personenfrequenz in Vorarlberg, steht nicht erst seit Kurzem unter besonderer polizeilicher Überwachung. Bereits seit vielen Jahren gibt es Konzepte, wie das Gelände bestmöglich überwacht werden kann. Besonders im Fokus stehen soziale Gruppen, deren Angehörige meist dem Obdachlosen- und Drogenmilieu zuzuordnen sind. Sie verweilen im Bahnhofsareal, und mit zunehmender Alkoholisierung entstehen innerhalb dieser Gruppierungen Streitigkeiten, die eine polizeiliche Intervention notwendig machen.

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Die Polizei Dornbirn ist in Bezug auf diese – auch gesellschaftliche – Herausforderung seit vielen Jahren in enger Abstimmung mit verschiedenen Einrichtungen und Behörden, um das subjektive Sicherheitsgefühl für Außenstehende am Dornbirner Bahnhof zu stärken. Fast wöchentlich finden Treffen zwischen Streetworkern, Vertretern des Kaplan-Bonetti-Hauses, der ÖBB und des Stadtbusses, der Stadt Dornbirn sowie der Stadt- und Bundespolizei statt.

Bedienstete der Polizeiinspektion Dornbirn führen gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen der Stadtpolizei Dornbirn seit Langem in regelmäßigen Abständen Überwachungsmaßnahmen zu jeder Tages- und Nachtzeit vor Ort durch. Unterstützt werden sie dabei in unregelmäßigen Abständen und im Bedarfsfall von unterschiedlichen Einheiten aus dem Bezirk sowie dem ganzen Land. Miteinbezogen sind Kolleginnen und Kollegen der Schnellen Reaktionskräfte Vorarlberg, der Polizeidiensthundeinspektion, der Landesverkehrsabteilung, der „Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Jugendkriminalität“ und der Fremdenpolizei.

Die genannten Einheiten sind auch in die Struktur der Initiative „VOKUS“ eingebunden. Im Rahmen dieser Initiative wird im öffentlichen Raum – insbesondere am Dornbirner Bahnhofsgelände – die Polizeipräsenz verstärkt und der Kontrolldruck erhöht. Sowohl in Uniform als auch in Zivil bestreifen die Kolleginnen und Kollegen das Gebiet in und um den Bahnhof bis in die Innenstadt.

Zwischen Anfang 2024 und Ende Januar 2025 wurden nur im Zuge dieser Schwerpunktkontrollen bei rund 28.700 Einsatzstunden landesweit etwa 4.500 Personenkontrollen durchgeführt.

Die Landespolizeidirektion Vorarlberg veranstaltet zudem ihre Präventionsveranstaltungen „Gemeinsam.Sicher“ und „Coffee with Cops“ regelmäßig und bewusst auf dem Vorplatz des Dornbirner Bahnhofs. Bei diesen Veranstaltungen treten wir in direkten Dialog mit der Bevölkerung und nehmen deren Bedürfnisse vor Ort auf. Zudem leisten wir Sozialarbeit mit Angehörigen der genannten sozialen Gruppen. Die gewonnenen Erkenntnisse fließen anschließend in einen Evaluierungsprozess zur Verbesserung des subjektiven Sicherheitsgefühls ein.

Die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn ermöglicht es der Polizei nun, Personen und Fahrzeuge zu durchsuchen, wenn aufgrund „konkreter Anhaltspunkte“ der „dringende Verdacht“ besteht, dass eine „Waffe“ oder ein „gefährlicher Gegenstand“ mitgeführt wird.

Polizeibedienstete müssen also jeden Fall und jede Situation individuell prüfen. Eine pauschale Aussage darüber, welche Waffen gemäß dem Waffengesetz betroffen sind, kann daher kaum getroffen werden. Pfefferspray, den Menschen zur Selbstverteidigung mitführen, ist jedoch ausdrücklich ausgenommen.

Der Unterschied für die Polizei besteht künftig darin, dass Personen aus den angesprochenen sozialen Gruppen, die in der Vergangenheit für medial aufsehenerregende Vorfälle verantwortlich waren, Waffen und gefährliche Gegenstände vor Ort abgenommen werden können. Die sichergestellten Waffen und Gegenstände werden auch außerhalb der Zone nicht zurückgegeben, sondern der zuständigen Behörde übergeben.

Ein „konkreter Anhaltspunkt“ für eine Kontrolle liegt vor, wenn Polizistinnen und Polizisten entweder eine verdächtige Wahrnehmung machen oder von Zeugen darauf aufmerksam gemacht werden.

Sollte jemand eine Waffe oder einen gefährlichen Gegenstand innerhalb der WVZ mitführen und keine schlüssige Erklärung dafür vorbringen können, wird eine Sicherstellung durch die Polizeibediensteten vorgenommen.

Tags: BahnhofDornbirnGesetzePolizeinachrichtenSicherheit
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