Die Hinterlassenschaften von Tieren im öffentlichen Raum sorgen immer wieder für Diskussionen. Während für Hundekot klare gesetzliche Vorgaben existieren, ist die Verantwortung für Pferdemist nicht klar geregelt.
Die Stadt Feldkirch regelt in der ortspolizeilichen Verordnung zur Hundehaltung, dass Hundebesitzer verpflichtet sind, Verunreinigungen durch ihre Tiere umgehend zu beseitigen. Zudem ist das Mitführen von Hundekotsäckchen verpflichtend und kann kontrolliert werden. Verstöße werden als Verwaltungsübertretung geahndet. Auch die Straßenverkehrsordnung schreibt vor, dass Hunde Gehsteige, Gehwege, Fußgängerzonen, Wohn- und Begegnungszonen nicht verunreinigen dürfen.
Pferdemist und die Gesetzeslage
Für Pferde fehlt in der Straßenverkehrsordnung eine ausdrückliche Reinigungspflicht. Allerdings verbietet die Straßenverordnung gröbliche oder die Sicherheit gefährdende Verunreinigungen von Straßen durch feste oder flüssige Stoffe. Pferdemist kann darunter fallen, wenn er beispielsweise in Kurven, auf viel frequentierten Wegen oder bei Nässe Rutschgefahr darstellt.
Wer ist für die Reinigung verantwortlich?
Reiter:innen sind nicht grundsätzlich verpflichtet, Pferdemist zu entfernen. Liegt jedoch eine erhebliche Verunreinigung vor oder gefährdet sie die Verkehrssicherheit, kann eine Reinigung angeordnet oder erwartet werden. In solchen Fällen ist es empfehlenswert, den Mist selbst zu beseitigen, um mögliche Konsequenzen zu vermeiden.
Pragmatische Lösungen gefragt
Da das Absteigen zur Reinigung im Straßenverkehr riskant sein kann, braucht es eine realistische Einschätzung. In stark frequentierten Bereichen oder bei Beschwerden durch Anwohner:innen kann eine regelmäßige Reinigung sinnvoll sein, um Konflikte zu vermeiden. Eine gesetzliche Gleichstellung von Hundekot und Pferdemist besteht jedoch nicht.
Die Stadt Feldkirch appelliert an alle Tierhalter:innen, Verantwortung zu übernehmen und mit Rücksichtnahme für ein sauberes Miteinander zu sorgen.