Das Verzeichnis wirtschaftlich berechtigter Personen (VwbP) ist Ziel eines Cyberangriffs geworden. Dabei verschaffte sich eine unbekannte Täterschaft unberechtigt Zugriff auf das Register und kopierte Datensätze von rund 31.000 Rechtsträgern. Die Liechtensteinische Regierung setzte daraufhin einen Krisenstab ein.
Nach bisherigen Erkenntnissen erfolgte der digitale Angriff in der Nacht auf den 30. Juli 2026. Im Laufe des Tages stellte das Amt für Justiz Unregelmäßigkeiten fest und zog das Amt für Informatik zur Analyse hinzu. Dieses leitete umgehend Sicherungsmaßnahmen ein und nahm das betroffene System vom Netz. Parallel dazu wurden umfassende Untersuchungen des Vorfalls gestartet.
Am 31. Juli wurde die Regierung über einen mutmaßlich erfolgreichen Angriff informiert. Erste bestätigte Ergebnisse der Voruntersuchungen lagen am Nachmittag des 1. August vor.
Inzwischen steht fest, dass die Angreifer Datenkopien von rund 31’000 Rechtsträgern aus dem Verzeichnis entwendet haben. Das VwbP enthält Angaben zu den wirtschaftlich berechtigten Personen von Gesellschaften, Stiftungen und Treuhänderschaften. Nach derzeitigem Stand gibt es keine Hinweise darauf, dass Daten verändert oder gelöscht wurden. Das Verzeichnis ist über die Website der Landesverwaltung (LLV.li) für externe Nutzer bis auf Weiteres nicht erreichbar.
Regierung richtet Krisenstab ein
Die Regierung berief bereits am Abend des 1. August einen Krisenstab ein, der seine Arbeit sofort aufnahm und am 2. August formell bestätigt wurde. Den Vorsitz übernehmen Regierungschefin Brigitte Haas und Justizminister Emanuel Schädler.
Ziel des Krisenstabs ist es, den Vorfall vollständig aufzuklären, die Betroffenen zu informieren und geeignete Gegenmaßnahmen einzuleiten. Über den aktuellen Stand soll am Montag, 3. August, informiert werden.
Datenschutzverletzung nach DSGVO
Der Vorfall wird als Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten gemäß Art. 33 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) eingestuft. Die Behörden bereiten derzeit die Information der betroffenen Personen gemäß Art. 34 DSGVO vor.
Zudem wird eine zentrale Informationsstelle eingerichtet. Betroffene können sich mit Fragen per E-Mail an vwbpfragen@llv.li wenden.
Hintergrund
Das Verzeichnis wirtschaftlich berechtigter Personen dient der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Es enthält Angaben zu den wirtschaftlich berechtigten Personen von Rechtsträgern wie Gesellschaften, Stiftungen und Treuhänderschaften. Die gesetzliche Grundlage bildet das Verzeichnis wirtschaftlich berechtigter Personen von Rechtsträgern (VwbPG), das 2021 zur Umsetzung der 5. EU-Geldwäscherichtlinie in Kraft trat.












