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Gsi.Tipps: Hammer, Meißel, Happy End: Was bei Projekten in Eigenregie zu beachten ist

von Seb
24. April 2026
in Welt
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Quelle: ERGO Group/Canva

Quelle: ERGO Group/Canva

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Im Frühjahr juckt es viele Heimwerkerinnen und Heimwerker in den Fingern: Wie wäre es mit einem neuen Gartenhäuschen oder einer größeren Terrasse? Was dabei aus Versicherungssicht wichtig ist, wissen die ERGO-Experten Janna Poll und Manuel Tatura.

Der wichtigste Basisschutz: Die Privat-Haftpflichtversicherung
Die Privat-Haftpflichtversicherung ist bei Bau- und Renovierungsarbeiten praktisch unverzichtbar. Sie springt ein, wenn andere einen Schaden erleiden, etwa wenn Freunde über lose Platten stolpern und sich verletzen. „Kleinere Bau‑, Sanierungs- oder Abrissarbeiten sind zum Beispiel bei ERGO bis zu einer Bausumme von 100.000 Euro über die Privat-Haftpflicht mitversichert“, so Janna Poll. Tipp: Vor Projektstart beim Versicherer nachfragen, was genau eingeschlossen ist.

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Wann eine Bauherrenhaftpflichtversicherung nötig ist
Größere Projekte oder Arbeiten mit statischen Eingriffen können bei der Privat-Haftpflichtversicherung ausgeschlossen sein. Sie erfordern dann eine zusätzliche Bauherrenhaftpflichtversicherung. „Sie springt ein, wenn zum Beispiel schwere Bauteile umstürzen und das Nachbargrundstück beschädigen“, erklärt Poll.

Wohngebäudeversicherung: Schutz für Haus und feste Bauteile
Die Wohngebäudeversicherung schützt das Haus selbst und fest damit verbundene Teile, zum Beispiel Dach, Mauern, fest verankerte Terrassenkonstruktionen oder ein fest installiertes Gartenhaus. „Sie greift bei Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel“, so Poll. „Es ist empfehlenswert, auch eine Elementarschadenversicherung abzuschließen, sonst sind Schäden durch Überschwemmungen, Erdrutsche oder Starkregen nicht versichert.“ Wer größere An- oder Umbauten am Gebäude oder im Garten plant, sollte die Versicherung im Vorfeld informieren, damit diese den Versicherungsschutz anpassen kann. Ob Gartenhäuser und Nebengebäude automatisch mitversichert sind oder ob Hausbesitzer dies beantragen müssen, hängt vom Versicherer ab, sowie von der Größe und Bauweise.

Private Unfallversicherung: sich selbst schützen
Die gesetzliche Unfallversicherung greift in der Regel nicht bei privaten Bau- und Renovierungsarbeiten am eigenen Haus oder im eigenen Garten. Denn sie regelt vor allem Arbeits- und Wegeunfälle im beruflichen Umfeld. Wer beim Heimwerken stürzt oder sich verletzt, ist normalerweise nur über die Krankenversicherung abgesichert. Wichtig zu wissen: Diese trägt lediglich die Behandlungskosten, nicht aber die finanziellen Folgen durch eine eventuell dauerhafte Beeinträchtigung. „Eine private Unfallversicherung kann deshalb sinnvoll sein: Sie zahlt bei Invalidität eine Kapitalleistung oder Rente und umfasst oft zusätzliche Leistungen für Rehabilitation oder notwendige Wohnungs- bzw. Hausumbauten“, rät der Unfallexperte Manuel Tatura. „Sie gilt je nach Tarif weltweit und rund um die Uhr, also auch beim Heimwerken.“

Helfer absichern: Freunde, Familie & BG BAU
Wer Freunde oder Familienmitglieder beim Werkeln um Hilfe bittet, sollte auch an deren Sicherheit denken. Die eigene Privat-Haftpflicht, beziehungsweise eine Bauherrenhaftpflicht sollte Bauaktionen und Schäden an Dritten abdecken. Gleichzeitig sind Helfer gut beraten, eine Privat-Haftpflicht mit eingeschlossenen Gefälligkeitsschäden zu haben. „Eine private Unfall‑ oder Bauhelfer-Unfallversicherung springt bei größeren Unfällen ein“, so Tatura. Wer mehrere Helfer über mehrere Tage einsetzt, sollte im Zweifel bei der BG BAU nachfragen, ob und wie private Helfer dort unter den gesetzlichen Unfallschutz fallen.

Die Checkliste im Überblick: Was es vor dem Start zu beachten gilt

  1. Privathaftpflicht prüfen:
    • Sind Bau- und Renovierungsarbeiten mitversichert?
    • Bis zu welcher Bausumme?
  2. Bei größeren Projekten:
    • Bedarf einer Bauherrenhaftpflicht klären.
    • Ggf. Bauleistungsversicherung prüfen.
  3. Wohngebäudeversicherung informieren:
    • Projekt, z.B. Terrassenumbau oder neues Gartenhaus kurz schildern.
    • Fragen, ob Anpassungen nötig sind und ob das Gartenhaus als Nebengebäude mitversichert werden kann.
  4. Eigene Absicherung:
    • Prüfen, ob eine private Unfallversicherung besteht und ob die Leistungen ausreichend sind.
  5. Helfer einplanen:
    • Bauherren- bzw. Privathaftpflicht und Unfallversicherung für Helfer und eventuell BG BAU klären.
Tags: FreizeitHaushaltSicherheitTippsVersicherung
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