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Flugchaos in Dubai: Wann die Reiseversicherung für gestrandete Urlauber zahlt

von VITI
6. März 2026
in gsi.reisen, Welt
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Symbolbild: Bandi Koeck

Symbolbild: Bandi Koeck

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Krisen im Nahen Osten legen Flugverkehr lahm: Welche Kosten Versicherungen wirklich übernehmen

Der Krieg im Nahen Osten hat den internationalen Flugverkehr massiv durcheinandergebracht. Nach militärischen Angriffen und Gegenangriffen wurden mehrere Lufträume in der Region geschlossen. Wichtige Drehkreuze wie Dubai, Doha oder Abu Dhabi mussten zeitweise ihren Betrieb einschränken, zahlreiche Verbindungen wurden gestrichen oder umgeleitet. Für viele Reisende bedeutete das: lange Wartezeiten, verpasste Anschlussflüge oder sogar mehrere Tage unfreiwilligen Aufenthalt am Flughafen.

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Auch Urlauber aus Europa sind betroffen. Wer über die großen Drehkreuze am Golf reist, etwa auf dem Weg nach Asien oder Australien, kann schnell im Chaos hängen bleiben. In solchen Situationen stellt sich für viele Passagiere dieselbe Frage: Wer übernimmt eigentlich die zusätzlichen Kosten für Hotels, Verpflegung oder Ersatzflüge?

Fluggesellschaften haben zunächst eine Betreuungspflicht

Wenn Flüge ausfallen oder sich stark verspäten, ist zunächst die Airline verantwortlich. Nach den europäischen Fluggastrechten müssen Fluggesellschaften ihre Passagiere betreuen, wenn sie am Flughafen stranden. Dazu zählen beispielsweise Mahlzeiten und Getränke, Kommunikationsmöglichkeiten sowie – falls eine Weiterreise erst am nächsten Tag möglich ist – eine Hotelübernachtung inklusive Transfer.

Diese Betreuungsleistungen gelten auch dann, wenn die Fluggesellschaft selbst keine Schuld an der Störung trägt. Anders sieht es jedoch bei finanziellen Entschädigungen aus. Kommt es zu Flugausfällen wegen sogenannter außergewöhnlicher Umstände, etwa durch politische Krisen, militärische Konflikte oder gesperrte Lufträume, entfällt der Anspruch auf pauschale Ausgleichszahlungen. Reisende haben dann zwar weiterhin Anspruch auf Unterstützung durch die Airline, zusätzliche Kosten oder Folgeschäden werden jedoch häufig nicht ersetzt.

Viele Versicherungen schließen Krieg ausdrücklich aus

In solchen Situationen hoffen viele Urlauber auf ihre Reiseversicherung. Doch gerade hier lauert ein häufig unterschätztes Problem. Bei Krieg oder politischer Eskalation greifen Standard-Policen häufig nicht, weil die meisten Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherungen explizite Kriegs- und Unruhenausschlüsse enthalten.

Das bedeutet: Wenn Flüge wegen militärischer Auseinandersetzungen gestrichen werden oder Flughäfen aufgrund von Angriffen schließen müssen, kann der Versicherungsschutz komplett entfallen. Versicherer argumentieren in solchen Fällen, dass solche Ereignisse ausdrücklich vom Vertrag ausgeschlossen sind.

Ein weiterer kritischer Punkt sind offizielle Reisewarnungen. Wer trotz einer bereits bestehenden Warnung des Auswärtigen Amts in eine Region reist, riskiert ebenfalls Probleme mit seiner Police, denn das Risiko gilt in dem Fall als bekannt. Versicherer können Leistungen dann verweigern, weil Reisende das erhöhte Risiko bewusst in Kauf genommen haben.

In bestimmten Fällen können Policen dennoch zahlen

Trotz dieser Einschränkungen gibt es Situationen, in denen Versicherungen einspringen können – allerdings hängt das stark von den konkreten Vertragsbedingungen ab.

Leistungen sind beispielsweise möglich, wenn eine Reiseversicherung spezielle Bausteine für Verspätungen oder Reiseunterbrechungen enthält. Dazu zählen etwa Kosten durch längere Flugverspätungen oder verpasste Anschlussverbindungen. Zahlen kann eine Versicherung zum Beispiel bei Flugverspätungen – je nach Verspätungsschutz in der Police – oder bei verpassten Anschlussflügen durch eine verschuldete Verspätung.

Auch zusätzliche Übernachtungen können in manchen Fällen übernommen werden. Das gilt etwa dann, wenn Reisende unverschuldet feststecken und ihre Police einen entsprechenden Schutz für sogenannte „Stranding“-Situationen vorsieht.

Vertragsdetails entscheiden über den Schutz

Ob eine Versicherung zahlt, hängt immer vom jeweiligen Tarif ab. Während manche Policen nur bestimmte Ereignisse abdecken, enthalten andere auch Leistungen bei Verspätungen, Reiseabbrüchen oder zusätzlichen Unterkunftskosten. Gerade bei Fernreisen über internationale Drehkreuze lohnt sich daher ein genauer Blick in die Vertragsbedingungen. Denn das aktuelle Flugchaos zeigt: Nicht jede Reiseversicherung schützt automatisch vor den Folgen geopolitischer Krisen.

Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte vor der Buchung prüfen, welche Leistungen enthalten sind und ob politische Konflikte im Vertrag ausgeschlossen sind. Im Ernstfall kann das darüber entscheiden, ob zusätzliche Kosten erstattet werden oder nicht.

Über Tobias Vetter: Tobias Vetter ist Finanzberater und Geschäftsführer der Vetter Group. Er unterstützt Selbstständige, Unternehmer und GmbH-Geschäftsführer dabei, ihre Steuerlast legal zu minimieren und ihre Finanzen strategisch zu strukturieren. Mit einem ganzheitlichen Ansatz verbindet er Vertragsgestaltung, Vorsorge und Vermögensaufbau zu einer durchdachten Steuerstrategie. Sein Credo: „Steuern sparen ist kein Trick – es ist eine Frage der Struktur.“

Tags: DohaDubaiFlughafenIsraelReisenVersicherungWeltWirtschaft
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