Er sei zu wenig visionär, es fehlten ihm die großen Ideen. Das ist die Meinung einer überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung über den amtierenden Kanzler. Seine Besonnenheit, seine Fähigkeit zum Ausgleich, sein bescheidenes und unaggressives Auftreten – angeblich den Beruf, die Berufung verfehlt. Ein Teil der Wähler vermisst die großen Visionen.
Von Dr. Albert Wittwer
Als wäre die Größe, die wir oder unsere Eltern als Bewohner der Alpen- und Donaugaue erleben und erdulden mussten, nicht zerstörerisch, mörderisch gewesen. Die Erinnerung hielt keine Generation durch. Jetzt propagieren die Führer (wieder) das Aushöhlen, Abschaffen der Menschenrechte – mindestens für Asylwerber oder verurteilte „Straftäter“, was immer sie ausgefressen haben mögen. Das Etikett genügt für die Herabwürdigung und – wenn irgend möglich – Ausschaffung.
Wie viele echte Austrianer sind vorbestraft? In Österreich werden alljährlich rd. 500.000 Delikte angezeigt. Gut, angezeigt ist noch nicht verurteilt. Das kann bei reichen, gut vernetzten Rechtsbrechern ja zehn Jahre dauern. Die haben zwar sowieso eine Holding auf den Caymans, wollen aber hier weiter geschäften.
Unser Problem sind nicht die Führungspersonen, die Donalds und Benjamins, die Orbans und Erdogans und ihre kleineren Ableger, sondern der Umstand, dass sie in Demokratien gewählt und wiedergewählt worden sind. Die charismatischen, jedenfalls pathetischen Anführer haben die politische Herabwürdigung bestimmter Personengruppen, teils durchaus traditionell rassistisch, teils auf Grund zufälliger persönlicher Eigenschaften oder Haltungen im Programm. Besonders zuverlässig aber funktioniert die Diskriminierung der Einwanderer, ehemals im Montafon “frönde Bettler“ genannt.
Die werden, wenn sie in der Lage sind, sich zu wehren, (noch) von der bei uns unabhängigen Justiz geschützt. Davon kann im Mutterland der Demokratie USA nicht mehr ausgegangen werden. Wer glaubt, das sei für die Staatsbürger ungefährlich, irrt sich gewaltig. Sogar bei uns und in Deutschland gibt es neuerdings die Position, es müssen die Menschenrechte ausgehebelt werden. Was man damit erreichen will ist in Wahrheit nicht der Schutz vor einem armen Würstchen, das möglicherweise sogar was ausgefressen hat. Es ist die Angst, die Populisten, die m. E. mit völlig falschen Ängsten spielen, könnten noch zulegen. Aber kann der Versuch, sie zaghaft einzubremsen, statt sich dem Diskurs zu stellen, gelingen? Wer den Quatsch glaubt, kauft das Original. Also ist Buddha gut beraten, sich nicht als Mephisto zu verkleiden.
Exkurs:
Zur klaren Aussage des deutschen Grundgesetzes konnte sich Österreich bisher nicht aufraffen: Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“
Doch ist die Achtung der Menschenwürde auch in Österreich aus anderen Verfassungsartikeln abzuleiten. Außerdem gelten:
Artikel 1 EU-Grundrechtecharta:
„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie ist zu achten und zu schützen.“
Artikel 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (UN, 1948):
„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.“
Nach Völkerrecht und modernen Verfassungen: Ja, sie ist angeboren, unveräußerlich und universell. Niemand kann sie einem anderen nehmen.Sie ist nicht „verdient“, sondern gehört jedem Menschen vom Beginn des Lebens an.
In der modernen Ethik und im Recht wird betont: Selbst ein Verbrecher behält seine Würde. Der Staat darf ihn bestrafen, aber nicht „entwürdigen“ (Folter, Erniedrigung, Todesstrafe). Oder ihn in Länder abschieben, in denen ihm entwürdigende Behandlung droht.
Anmerkungen:
Wer Visionen hat, sollte zum Arzt gehen. Helmut Schmidt, Bundeskanzler BRD.