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Camping: Freiheit auf Rädern? Rechtliche Regelungen und Tipps zum Versicherungsschutz

von JR
30. Mai 2025
in gsi.reisen, Welt
Lesezeit: 2 mins read
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Symbolbild: ERGO

Symbolbild: ERGO

Urlaub mit Camper oder Wohnmobil steht für Flexibilität und Unabhängigkeit – und genau das macht ihn so beliebt. Doch trotz aller Freiheit gelten auch für das mobile Reisen klare Regeln. Welche Vorschriften es auf der Straße und beim Abstellen des Fahrzeugs zu beachten gilt, sowie worauf es beim Versicherungsschutz ankommt, erklären Rechtsexpertin Sabine Brandl und Kfz-Spezialist Peter Schnitzler.


Regeln für unterwegs

Welche Vorschriften greifen, hängt vom Gewicht des Fahrzeugs ab. Wohnmobile oder -wagen mit einer Gesamtmasse bis 3,5 Tonnen dürfen mit einem Führerschein der Klasse B gefahren werden. In diesem Fall gelten die üblichen Geschwindigkeitsbegrenzungen. Für schwerere Fahrzeuge – bis zu 7,5 Tonnen – ist eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 oder C erforderlich. Auch ein alter Führerschein der Klasse 3 ist zulässig. Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen dürfen diese Fahrzeuge maximal 100 km/h fahren, außerhalb geschlossener Ortschaften 80 km/h. Für noch schwerere Gefährte endet die Fahrt auf Autobahnen und Landstraßen bei Tempo 80. Bei Reisen ins Ausland empfiehlt es sich, die dortigen Verkehrsregeln im Vorfeld zu prüfen.

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Parken mit dem Camper

Beim Abstellen des Fahrzeugs ist Sorgfalt gefragt: Fahrzeuge mit einer Breite von 2,55 Metern dürfen den fließenden Verkehr nicht behindern – ein Mindestabstand von 50 Zentimetern zum Vorbeifahren muss gewährleistet sein. Parkflächen dürfen nicht über die Markierungen hinaus genutzt werden. Ist das Parken auf dem Gehweg erlaubt, gilt dies ausschließlich für Fahrzeuge bis 2,8 Tonnen zulässiger Gesamtmasse – schwerere Wohnmobile sind hier ausgenommen. Fahrzeuge über 7,5 Tonnen dürfen zudem in Wohngebieten zwischen 22 Uhr und 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen nicht abgestellt werden. Wohnwagen, die abgekoppelt sind, dürfen maximal zwei Wochen auf demselben Parkplatz stehen und müssen danach umgesetzt werden.


Campingplätze und Wildcampen

Viele Urlauber träumen davon, spontan in freier Natur zu übernachten – in Deutschland ist sogenanntes Wildcampen jedoch verboten. Übernachtet werden darf nur an offiziell ausgewiesenen Standorten. Dort gilt es, sich an die Platzordnung zu halten – etwa was Nachtruhe, Haustiere oder offenes Feuer betrifft. Eine kurze Ruhepause am Straßenrand zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit ist erlaubt – jedoch nur für maximal zehn Stunden und ohne das Aufstellen von Campingmöbeln oder Zubehör.


Richtig versichert unterwegs

Für Wohnmobile und Wohnwagenanhänger ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Sie deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden Dritter ab. Schäden am eigenen Fahrzeug werden hingegen nur über eine Teil- oder Vollkaskoversicherung reguliert. Ergänzend bieten einige Versicherer spezielle Zusatzbausteine für Camper an – etwa zum Schutz von Vorzelten oder dem beweglichen Inventar wie Fernsehern, Kleidung oder Gepäck. Eine solche Erweiterung kann sinnvoll sein, um auch unterwegs gut abgesichert zu sein.

Tags: ReisenTipps
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