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Europaschutzgebiet Bangs-Matschels: Artenreiche Riedwiesen als Naturjuwel im Dreiländereck

von HERO
3. März 2021
in Gsiberg, Liechtenstein
Lesezeit: 3 mins read
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Unmittelbar angrenzend an das Ruggeller Riet im Fürstentum Liechtenstein und eingebettet zwischen den Flüssen Alpenrhein und Ill befindet sich im Gemeindegebiet von Nofels mit „Bangs-Matschels“ ein Schutzgebiet von europäischer Bedeutung. Der Grundstein dafür wurde bereits im Sommer 1974 gelegt. Die Stadtvertretung Feldkirch fasste den einstimmigen Beschluss, die Vorarlberger Landesregierung zu ersuchen, die Gebiete „Bangser Ried“ und „Matschels“ zu Naturschutzgebieten zu erklären.

Diesem Beschluss sind zahlreiche „Dorfsprechabende“ und intensive Verhandlungen mit Grundeigentümer*innen und Bewirtschafter*innen vorausgegangen. Dem vorausschauenden Engagement der Stadt Feldkirch ist es zu verdanken, dass durch die Unterschutzstellung vor über 45 Jahren „Bangs-Matschels“ noch heute naturschutzfachlich von überregionaler Bedeutung ist.

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Naturschutznetzwerk

Mit dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union im Jahre 1995 erlangten die beiden europäischen Naturschutzrichtlinien (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und Vogelschutzrichtlinie) ihre Gültigkeit. Die Mitgliedstaaten der EU werden darin verpflichtet, Lebensräume und Arten von gemeinschaftlichem Interesse zu erhalten, indem ein kohärentes Netz an Natura 2000-Schutzgebieten (auch Europaschutzgebiete genannt) geschaffen wird. Seit 2003 ist „Bangs-Matschels“ Teil dieses europaweiten Natura 2000-Netzwerkes – dem weltweit größten Verbund aus mittlerweile über 28.000 Schutzgebieten.

Hochwassersicherheit

Bei einer Gesamtgröße von 447 ha entfällt mit knapp zwei Dritteln der größte Anteil auf den Lebensraum Wald. Der einst reich verzweigte Alpenrhein mit seinen sich ständig verlagernden Seitenarmen und der natürlichen Dynamik aus Überschwemmungen und Ablagerungen wurden durch Regulierungen und Maßnahmen zur Hochwassersicherheit für die angrenzenden Gemeinden ab dem 19. Jhdt. verändert. Die einst ausgedehnten natürlichen Auwaldbereiche werden heute forstwirtschaftlich intensiv genutzt. Nicht zuletzt durch zunehmende Sturmereignisse und Baumkrankheiten wie das Eschentriebsterben vermitteln die Waldflächen kaum mehr das Bild eines Schutzgebietes. Dennoch verstecken sich an einigen wenigen Stellen in den Waldgebieten noch Arten, die europaweit als gefährdet gelten und einen besonderen Schutzstatus genießen.

Streuewiesen

Die naturschutzfachlich besonders wertvollen Bereiche im Schutzgebiet „Bangs-Matschels“ sind jedoch die Pfeifengraswiesen, Steifseggenrieder und Kopfbinsenrieder in ihren unterschiedlichen Ausprägungen. Mit einer Gesamtfläche von knapp 80 ha werden diese Lebensräume heute noch traditionell als Streuewiesen bewirtschaftet. Diese extensive Form der landwirtschaftlichen Nutzung wird durch eine einmalige Mahd im Herbst umgesetzt. Das Mahdgut wird als Einstreu in den Stallungen verwendet, wovon sich die Bezeichnung als „Streuewiesen“ ableiten lässt.

Rückzugsräume

Im eng begrenzten und zunehmend intensiv genutzten Talraum sind Streuewiesen einer der letzten Rückzugsräume für besonders gefährdete und seltene Pflanzenarten wie die Sibirische Schwertlilie, die Sumpf-Gladiole oder den Duft-Lauch. Insbesondere auch hoch spezialisierte Arten der Tierwelt sind auf die Ungestörtheit der Streuewiesen als Lebensraum angewiesen. Bodenbrütende Vogelarten wie Wachtelkönig oder Braunkehlchen als auch seltene Schmetterlinge wie der Goldene Scheckenfalter, der Helle und der Dunkle Wiesen-

knopf-Ameisenbläuling könnten sich in mehrmähdigen Wirtschaftswiesen nicht erfolgreich fortpflanzen. 

Besondere Regeln

Streuewiesen gehören in den Tallagen Vorarlbergs zu den sensiblen und besonders wertvollen Lebensräumen und unterliegen einem hohen Schutzstatus. In „Bangs-Matschels“ dürfen Streuewiesen aber auch alle weiteren landwirtschaftlich genutzten Flächen sowie Brachland in der Zeit von 15. März bis 15. September nicht betreten werden – weder von Gebietsbesuchenden noch von ihren vierbeinigen Begleitern. Ausgenommen davon ist selbstverständlich die ordnungsgemäße landwirtschaftliche Bewirtschaftung. Die streng geschützten Streuewiesen dürfen erst ab dem 1. September gemäht werden. Eine Düngung oder ein Umbrechen dieser wertvollen Flächen ist streng verboten.

Dazu Feldkirchs Stadtrat für Forst und Landwirtschaft, Rainer Keckeis: „Das Naturschutzgebiet Bangs-Matschels ist europaweit von Bedeutung. Das Ziel hinter den Anstrengungen ist es, wertvolle Arten und Lebensräume weit über Landesgrenzen hinaus zu schützen und zu bewahren.“

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