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Ziviler Ungehorsam und Klimaschutz

von Red
26. September 2020
in gsi.kolumne, Politik
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Von Dr. Albert Wittwer

Wie kann man sich mit zivilem Ungehorsam für das Klima engagieren?

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1.

Druck auf Abgeordnete. Die Regierungen tun nicht genug für den Klimaschutz. In Bern vor dem Bundeshaus campieren die Protestierenden. Das ist zwar verboten, weil die Abgeordneten während der Session das Spalier der Protestierenden durchschreiten müssen, um ins Bundeshaus zu gelangen. Sie dürfen aber „nicht beeinflusst, nicht unter Druck gesetzt“ werden. Ob es zu Verfahren kommt, ist noch offen. Die Protestierenden erschienen wohl gerne vor Gericht.

2.

Containern. Wieder im Kanton Bern haben zwei Männer nachts Abfallcontainer eines großen Lebensmittelhändlers nach entsorgten Lebensmitteln durchsucht und sie sind auch fündig geworden. Sie wollten – wegen Diebstahl – angezeigt und angeklagt werden. Das ist ein Offizialdelikt. Obwohl Migros auf die Anzeige verzichtet hat, standen sie vor Gericht. Sie wurden wegen Geringfügigkeit der Beute, d.h. formal, freigesprochen. Ihr Ziel,  ein Urteil zu erwirken, das besagt, daß der Staat zu wenig gegen den durch Foodwaste, Lebensmittelverschwendung mitverursachten Klimanotstand unternimmt, konnten sie nicht erreichen.  

3.

Schulschwänzen. An „Friday for Future“, den Freitag-Vormittag Protesten nahmen Pensionistinnen, aber vor allem Schülerinnen und Schüler teil. Sie schwänzten die Schule. Das ist strafbar. Was sie erreichen wollten bedarf keiner näheren Erklärung.

Das übereinstimmende Merkmal dieser Delikte ist, daß es sich um Akte des zivilen Ungehorsams handelt. Die Handlungen sind das öffentliche Wohl gerichtet, sie stehen in der „Schwebe zwischen Legalität und Legitimität“*). Sie bezwecken keine individuellen ökonomischen und dienen auch nicht individuellen politischen Interessen. Der bürgerliche Ungehorsam respektiert die legale Vorgangsweise der Anzeige und Bestrafung. Er spielt jedoch mit der Idee des übergesetzlichen Notstandes, wie ihn die von bedeutenden Präsidenten noch immer geleugnete Klimakrise – in vielen Teilen der Welt -schon geschaffen hat.

Naiv ist die Vorstellung, irgendein erstinstanzliches Gericht könne die geschriebenen Rechtsnormen übergehen und moralische, ethische, durchaus in den Verfassungen und internationalen Konventionen enthaltene – aber vielfach durch den einfachen Gesetzgeber eingeschränkte – Werte als Rechtfertigung für den Rechtsbruch heranziehen. Auch die Höchstgerichte sollten wir nicht über Gebühr strapazieren. Wie oft schon haben sie uns aus der Patsche geholfen, wenn der einfache Gesetzgeber oder noch öfter das Regierungsdurchgreifen mit Bescheid oder Verordnung versagt. Die Beispiele sind zu zahlreich, um hier darauf einzugehen. Mit Spannung können wir jedenfalls – nach dem liberalen Höchstgerichturteil in Deutschland zur Sterbehilfe, das demnächst dazu ergehende Erkenntnis für Österreich erwarten.

4.

Diesel-Fahrverbote. Sie erinnern sich, daß die Gerichte nach Klagen von Umweltorganisationen in einigen Städten von Deutschland Fahrverbote wegen der schlechten Luft verhängt haben – allerdings „nur“ aus Rücksicht auf die Luftqualität, die Gesundheit der Bewohner, nicht etwa wegen des Weltklimas.   

5.

Flugverkehrsprivileg. In Österreich klagt Greenpeace gegenwärtig vor dem Verfassungsgerichtshof gegen die staatliche steuerliche  Begünstigung des internationalen Flugverkehres. Die Fluggesellschaften und die Paxe, interne Bezeichnung der schematisch belächelten Passagiere, zahlen keine Kerosinsteuer und keine Umsatzsteuer. Anders als etwa die Eisenbahn. Der Staat müsse mehr tun, um seine Einwohner vor den schädlichen Folgen des Klimawandels zu schützen. Die Herstellung von vergleichbaren Rahmenbedingungen für die verschiedenen Arten des Reisens sei überfällig und werde von der Politik ignoriert.

Die Beispiele 4 und 5 sind Ausdruck der wehrhaften Zivilgesellschaft, die sich in der Agenda der politischen Parteien nicht aktuell vertreten fühlt. Die Höchstgerichte mit ihren im Ergebnis hochpolitischen Entscheidungen sind darauf angewiesen, daß sie hohe Akzeptanz in der Bevölkerung genießen. Sie verdienen sie auch. Doch können sie die Meinungs- und Willensbildung durch das Parlament nicht systematisch ersetzen. Vielleicht führen diese Aktivitäten dazu, daß die politischen Parteien ihren legistischen Job erledigen, statt wegen kurzsichtiger Vorteile zu taktieren.

Anmerkungen:

Die weggeworfenen Lebensmittel sind in Österreich, Deutschland, der Schweiz nicht „weggeworfene“ Sachen, die man sich aneignen dürfte. Davon gibt es einzeln strukturierte Ausnahmen über Hilfsorganisationen für Bedürftige.

*) Die oben genannte Definition folgt dem Rechtsphilosophen John Rawls, der seinerseits auf Henry David Thoreau aufbaut.

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