Die österreichische Justiz hat im internationalen Vergleich Spitzenwerte hinsichtlich ihrer Qualität und des Vertrauens der Bevölkerung in sie. Und das zu Recht.
Von Dr. Albert Wittwer
Da verwundert es, wie die Anwälte des rechtskräftig wegen Untreue verurteilten Exministers Grasser (KH. G.) die Strafrichterin angreifen, ja diffamieren. Sie halten sich ein mickriges Hintertürchen offen, nämlich sei es „möglich“, dass die von ihnen vorgelegten „Beweise falsch sind“.
Der Minister KH.G. hat damals die Bundeswohnungen „privatisiert“, konkret verscherbelt. Der Republik, also der Steuerzahlerin, dem Steuerzahler ist dadurch ein Schaden von mehr als neun Millionen Euro entstanden. Das veruntreute Geld: verschwunden. KH.G. hat damals wie üblich Privatkonkurs angemeldet: uneinbringlich. Wer zahlt für den Armen die Anwaltshonorare? Darauf geht die Anzeige seiner Anwälte nicht ein.
Die Anwaltschaft sieht sich als Organ der Rechtsprechung. Ich halte sie für unverzichtbar, auch ein Mörder und Kindesentführer hat das Recht auf Verteidigung. Klar, die Gerichtsverfahren dauern umso länger, je wohlhabender ein Mandant ist. Irgendwie müssen die üppig fließenden Honorare eine besondere Motivation bedeuten. Gut, warum sollen sich die Anwälte ethischer verhalten als – sagen wir die Schönheitschirurgen? Wird, wer gut versichert ist und selber zahlt, öfter operiert? Für die Mandanten ist das ein Desaster. Statt eines Endes mit Schrecken verwandeln sich die Prozesse in einen Schrecken ohne Ende. Wo bleibt da der Schlaf des Gerechten, dessen der bereut und Genugtuung geleistet hat.
Im konkreten Fall wird eine untadelige Richterin durch den Kakau gezogen. Die Anwälte von KH. G., die die Richterin angezeigt haben, beteuern, sie hätten die Fälschung der Emails nicht erkennen können. Denen zu Folge habe sie sich bestechen lassen, um den Beschuldigten zu verurteilen. Ein gekauftes Urteil, in Österreich ein totales Novum.
Der Emails-Fälscher hat inzwischen seine Tat gestanden und in der Einvernahme erklärt, die KH. G.-Anwälte hätten Druck auf ihn ausgeübt, sie hätte ihm auch ca. 25.000 Euro an Kosten ersetzt. Ein eigenes Notebook oder einen PC besitzt der Fälscher allerdings nicht. Er ist arbeitslos und wohne „in einem Obdach der Gemeinde Wien“.
Die Diffamierung der Richterin hat Bedeutung über den Einzelfall hinaus. Wir erinnern uns, ohne Gewaltenteilung, die eine von Regierung und Parlament unabhängige Justiz voraussetzt, sind wir alle geliefert, können wie uns die Trolle vorschlagen, in die Russische Föderation auswandern oder annektieren lassen. Bis dahin genießen wir lieber die österreichische, europäische Zivilisation.
„Es ströme aber das Recht wie Wasser und die Gerechtigkeit wie ein nie versiegender Bach.“ Amos 2/4
Anmerkungen:
fake-Vorwürfe gegen Grassers Richterin https://epaper.derstandard.at/titles/derstandard/11600/publications/4189/pges/2;
Amos 2/24
