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Anatolis Analyse: Kriegsvölkerrecht: Was viele falsch verstehen – und warum Israel ständig einseitig angeklagt wird

von ANDA
29. September 2025
in Meinung, Politik
Lesezeit: 6 mins read
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Anatoli Loucher

Anatoli Loucher

Ich habe mithilfe von Google-Recherche und ChatGPT versucht, mir ein möglichst umfassendes Bild zu machen, was Kriegsvölkerrecht eigentlich bedeutet. Ich bin kein Völkerrechtsexperte – aber dieser Text ist nach bestem Wissen, ausführlich und unvoreingenommen, soweit es möglich war, erstellt worden.

Von Anatoli Loucher

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Kriegsvölkerrecht – die Basics

Das humanitäre Völkerrecht (oft „Kriegsrecht“ genannt) unterscheidet sehr klar:

Legitime Ziele sind militärische Einrichtungen, Kämpfer, Kommandostrukturen und logistische Infrastruktur.

Verboten sind gezielte Angriffe auf Zivilisten.

Kollateralschäden – also unbeabsichtigte zivile Opfer – sind nicht automatisch Kriegsverbrechen, wenn:

1. das Ziel ein militärisches war,

2. alles Mögliche getan wurde, um Zivilisten zu warnen oder zu schonen,

3. die eingesetzten Mittel verhältnismäßig sind.

Genau hier liegt das Missverständnis vieler Laien: Sie sehen tote Zivilisten und rufen sofort „Kriegsverbrechen!“. Doch das Völkerrecht sagt ausdrücklich: Nicht jeder zivile Tote ist automatisch ein Kriegsverbrechen. Entscheidend ist die Absicht und die Verhältnismäßigkeit.

Beispiel 1: Die „Pager-Aktion“ gegen Hisbollah

Nach Medienberichten hat der israelische Geheimdienst gezielt Pager und Kommunikationsgeräte von Hisbollah-Führungspersonal manipuliert. Diese Geräte wurden nur an Kämpfer und Kommandanten ausgegeben, nicht an Zivilisten. Bei der kontrollierten Sprengung wurden hunderte Kämpfer verletzt oder ausgeschaltet.

Ja, es gab auch zivile Opfer – etwa Angehörige, die zufällig in der Nähe waren. Aber:

Ziel waren eindeutig militärische Akteure.

Es wurden kleine, präzise Sprengsätze eingesetzt, um zivile Schäden zu minimieren.

Das Ziel war, Kämpfer kampfunfähig zu machen – nicht wahllos Zivilisten zu töten.

Das erfüllt klar die Vorgaben des Kriegsvölkerrechts. Es war kein Kriegsverbrechen, sondern eine gezielte militärische Operation.

Beispiel 2: Häuserkampf in Gaza

Israelische Bodentruppen operieren oft in dicht besiedelten Gebieten. Häuser entlang einer Vormarschroute werden zerstört, wenn:

von dort aus geschossen wurde,

oder sie als mögliche Schützenstellungen gelten.

Vorher gibt es vielfach Warnungen: Flugblätter, Telefonanrufe, SMS. Trotzdem bleiben Zivilisten oft – teils freiwillig, teils gezwungen von Hamas.

Wenn Israel dann ein Gebäude zerstört, ist das juristisch zulässig, solange es militärisch begründet ist und Zivilisten nicht gezielt ins Visier genommen werden. Auch hier gilt: tragisch, aber kein Kriegsverbrechen.

Beispiel 3: Russland gegen die Ukraine – ein echter Unterschied

Hier zeigt sich, warum man sehr genau hinschauen muss:

Russland schickt gezielt Drohnen und Raketen auf Wohnblocks und zivile Infrastruktur.

Erst kürzlich wurden fast 800 Drohnen gegen ukrainische Städte eingesetzt – alle auf zivile Viertel programmiert. Nur die starke ukrainische Abwehr verhinderte tausende Tote.

In Mariupol, wo die Ukraine nicht verteidigen konnte, wurden ganze Stadtviertel ausgelöscht – schätzungsweise mehr als 10.000 Zivilisten starben.

Das ist ein klarer Fall von gezieltem Terror gegen Zivilisten – und damit ein Kriegsverbrechen mit möglicher genozidaler Absicht.

Vergleich: Israel versucht nachweislich, zivile Opfer zu minimieren – durch Warnungen, gezielte Munition und den Fokus auf militärische Ziele. Trotzdem gibt es viele zivile Tote, weil Hamas Zivilisten als menschliche Schutzschilde missbraucht. Der Unterschied liegt also in der Absicht:

Russland → will Zivilisten treffen.

Israel → will Kämpfer treffen, nimmt aber zivile Opfer in Kauf, weil Hamas sie in die Front zwingt.

Der Kern: Krieg vs. Genozid

Krieg bedeutet, zwei bewaffnete Parteien stehen einander gegenüber. Die unterlegene Partei kann jederzeit die Waffen niederlegen – dann endet das Töten.*

Genozid bedeutet: Egal, was das Opfer tut – es wird weiter getötet, nur wegen seiner Identität. Juden im Holocaust, Armenier im Osmanischen Reich, Tutsi in Ruanda: Sie konnten nichts tun, um das Morden zu stoppen.

Am 7. Oktober 2023 hat Hamas ein Massaker an Zivilisten verübt – absichtlich, planvoll, genozidal. Israel reagierte im Rahmen eines Krieges, mit militärischen Mitteln, unter Einhaltung vieler völkerrechtlicher Standards.

Zivile Opfer sind furchtbar – aber sie machen eine militärische Operation nicht automatisch zum „Genozid“.

Viele Vorwürfe gegen Israel entstehen aus einem Missverständnis des Kriegsvölkerrechts.

Tote Zivilisten → tragisch, aber nicht automatisch ein Kriegsverbrechen.

Absicht ist entscheidend: Wer gezielt Zivilisten tötet, begeht ein Verbrechen.

Wer militärische Ziele bekämpft und dabei trotz Vorsichtsmaßnahmen zivile Opfer verursacht, handelt völkerrechtlich zulässig.

Der Unterschied zwischen Russland und Israel zeigt es deutlich:

Russland → systematischer Angriff auf Zivilisten, Terror als Strategie.

Israel → Verteidigung gegen einen Terrorangriff, mit militärischen Zielen, trotz hoher ziviler Opfer.

Deshalb ist es fahrlässig, inflationär von „Genozid“ zu reden. Denn wer alles Genozid nennt, verwässert den Begriff – und beleidigt die wirklichen Opfer von Völkermorden.

*Ergänzung zur Klarstellung: Krieg vs. Genozid

Israel–Gaza:

Würde Hamas die Waffen niederlegen, die Geiseln freilassen und ihre Stellungen räumen, wäre der Krieg sofort beendet. Israels Ziel – Sicherheit, Freilassung der Geiseln und die Entmachtung der Hamas – ist klar militärisch definiert. Es besteht weder ein Motiv noch einen Absicht, die Bevölkerung Gazas auszulöschen.

Russland–Ukraine:

Massaker wie in Butscha, die Deportation ukrainischer Kinder, das Verbot ukrainischer Sprache und die systematische Zerstörung ganzer Städte wie Mariupol zeigen: Selbst eine Kapitulation würde das Töten nicht beenden. Russland führt eine genozidale Kriegsführung – mit der erklärten Absicht, die Nation und Identität der Ukraine zu zerstören.

Historische Parallele:

Es gibt Kriege, die nach einer Kapitulation enden – etwa klassische zwischenstaatliche Konflikte, in denen nach der Niederlage die Kampfhandlungen eingestellt werden.

Und es gibt Kriege, in denen die Kapitulation erst den Weg zu Genozid und Vernichtung öffnet. Ein Beispiel ist Polen 1939: Nach der Kapitulation begann systematisch die Vernichtung der politischen und kulturellen Eliten – und erst auf diesem Boden wurde der Holocaust möglich.

Hinweis: Unter der Rubrik „Kolumne“ haben unsere Gastkommentatoren Raum für ihre persönliche Meinung. Diese mus snicht mit der Meinung der Redaktion übereinstimmen. Gsi.News übernimmt auch keine Gewähr für Richtigkeit, Korrektheit und Vollständigkeit des jeweiligen Inhaltes.

Tags: FriedenGazaIsraelKolumneKommentarKriegRusslandSicherheitUkraine
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