Die liechtensteinische Regierung hat am Dienstag, 15. April, die Berichte und Anträge zu den Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Irland und Kroatien verabschiedet. Diese Abkommen zielen darauf ab, die steuerliche Belastung bei grenzüberschreitenden Geschäften zu reduzieren und Investitionen zu fördern.
Stärkung der wirtschaftlichen Beziehungen
Das Ziel der Doppelbesteuerungsabkommen ist es, die Doppelbesteuerung von Einkommen und Vermögen zu vermeiden. Dies schafft nicht nur Rechtssicherheit für Unternehmen und Investoren, sondern erleichtert auch den Marktzutritt und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit. Durch die Reduzierung von Quellensteuern und die Möglichkeit, Verrechnungspreisfragen mit den Partnerstaaten zu klären, wird das Geschäftsumfeld für internationale Unternehmen verbessert.
Internationaler Standard und steuerlicher Informationsaustausch
Die Abkommen entsprechen dem internationalen Standard der OECD und beinhalten einen steuerlichen Informationsaustausch. Damit wird der Kampf gegen Steuerverkürzung und -umgehung gestärkt. Außerdem wurde eine Vollstreckungsamtshilfe vereinbart, die sicherstellt, dass steuerliche Verpflichtungen auch grenzüberschreitend durchgesetzt werden können.
Erweiterung des DBA-Netzwerks
Mit der Unterzeichnung der Abkommen mit Irland und Kroatien wird das liechtensteinische DBA-Netzwerk um zwei weitere EU-Staaten erweitert. Dies fördert nicht nur die wirtschaftliche Zusammenarbeit, sondern ist auch ein Schritt in Richtung einer langfristigen und stabilen Steuerpolitik. Die Abkommen stellen einen wichtigen Meilenstein dar, um grenzüberschreitende Investitionen und den internationalen Handel weiter zu erleichtern.