10 °c
Bregenz
9 ° Di.
9 ° Mi.
8 ° Do.
8 ° Fr.
8 ° Sa.
gsi.news
kein Ergebnis
Alles anzeigen
  • Vorarlberg
  • LIECHTENSTEIN
  • Welt
  • Politik
  • WIRTSCHAFT/RECHT
  • Kultur
  • Sport
  • Gsiberger
  • gsi.verein
  • gsi.service
    • Eventkalender
    • gsi.event
    • gsi.job
    • gsi.reisen
    • gsi.spiele
    • gsi.trends
    • gsi.wohnen
  • Meinung
    • gsi.kolumne
  • gsi.podcast
  • Vorarlberg
  • LIECHTENSTEIN
  • Welt
  • Politik
  • WIRTSCHAFT/RECHT
  • Kultur
  • Sport
  • Gsiberger
  • gsi.verein
  • gsi.service
    • Eventkalender
    • gsi.event
    • gsi.job
    • gsi.reisen
    • gsi.spiele
    • gsi.trends
    • gsi.wohnen
  • Meinung
    • gsi.kolumne
  • gsi.podcast
kein Ergebnis
Alles anzeigen
gsi.news
Start Welt

Gutscheine zum Weihnachtsfest: Worauf Beschenkte beim Einlösen achten sollten

von VITI
13. Dezember 2024
in Welt
A A
Quelle: ERGO Group

Quelle: ERGO Group

Share on FacebookShare on Twitter


Ob für Parfüm, Kleidung oder ein Abendessen – ein Gutschein zum Weihnachtsfest sorgt verlässlich für strahlende Gesichter. Aber welche Regeln gelten beim Einlösen? Sabine Brandl erklärt, welche Fristen bei Gutscheinen gelten, ob sie übertragbar sind und was bei einer Insolvenz des Händlers passiert.

Wie lange sind Gutscheine gültig?
Gutscheine sind auch in der Weihnachtszeit ein beliebtes Geschenk. Aber wie lange können Beschenkte einen Gutschein überhaupt einlösen? „Grundsätzlich gilt eine gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren“, weiß Sabine Brandl, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH. Diese beginnt jeweils am 31. Dezember des Kaufjahres: Einen im Juli 2024 erworbenen Gutschein können Verbraucher also bis zum 31. Dezember 2027 einlösen. „Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Händler die Annahme verweigern“, ergänzt die Rechtsexpertin.

WERBUNG

Was gilt bei befristeten Gutscheinen?
Auf vielen Gutscheinen findet sich jedoch ein festes Ablaufdatum, das vor der gesetzlichen Verjährungsfrist liegt. In Grenzen ist das auch rechtens. Ist die Frist allerdings zu kurz, ist die Verkürzung der gesetzlichen Frist rechtlich unwirksam. „Bei ungewöhnlich knappen Laufzeiten sollten Gutschein-Besitzer daher genauer beim Aussteller nachfragen und auf ihrem Recht bestehen“, rät die Juristin. Bei gekauften Gutscheinen muss der Händler einen guten Grund für die Fristverkürzung haben. So kann zum Beispiel für Dienstleistungen wie Massagen eine kürzere Frist gerechtfertigt sein, da sich deren Preise inflationsbedingt schneller erhöhen können. Bei Konzerten oder Theateraufführungen gilt jedoch der jeweils festgelegte Veranstaltungstermin und der Gutschein verfällt, wenn das Event vorüber ist. „Über die genauen Einlösebedingungen geben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters Aufschluss“, weiß die Rechtsexpertin. Eine Besonderheit gilt bei Gutscheinen, die der Händler selbst verschenkt: Deren Gültigkeit darf der Aussteller nach Belieben selbst bestimmen.

Restbetrag und Teil-Einlösungen
Es kommt selten vor, dass Kunden Gutscheine auf den Cent genau einlösen. Restbeträge lassen sich dann meist als neuer Gutschein ausstellen. „Ein Anspruch auf Auszahlung des Restbetrags besteht allerdings nicht – das gilt generell auch für den Gesamtbetrag eines Gutscheins“, erläutert Brandl. „Ein Gutschein dient dazu, eine bestimmte Ware oder Dienstleistung zu erhalten – und nicht Bargeld.“

Personalisierte Gutscheine und Übertragbarkeit
Gutscheine sind in der Regel nicht personengebunden. „Aufgedruckte Namen haben keine rechtliche Bindung, sondern verleihen dem Gutschein nur eine persönliche Note“, betont Brandl. Es gibt jedoch Ausnahmen – etwa auf eine bestimmte Person abgestimmte Gutscheine oder Erlebnisgutscheine für spezielle Events oder sportliche Aktivitäten, etwa einen Fallschirmsprung. Diese erfordern oft ein gewisses Maß an Fitness oder andere gesundheitliche Voraussetzungen, die speziell auf den Empfänger des Gutscheins zugeschnitten sind.

Erlebnisgutscheine: Erlebnis nicht mehr angeboten?
Auch Erlebnisgutscheine sind beliebte Geschenke. Es kann jedoch passieren, dass der Gutschein noch gültig ist, das jeweilige Erlebnis aber gar nicht mehr angeboten wird. Aussteller des Gutscheins ist oft ein Portal, das als Vermittler auftritt, während ein lokaler Anbieter dann für die praktische Umsetzung, beispielsweise einen Fallschirmsprung oder einen Kurs im Bogenschießen, verantwortlich ist. „Bietet nun der lokale Vertragspartner das Erlebnis nicht mehr an, obwohl der Gutschein noch gültig ist, muss der Aussteller des Gutscheins den gezahlten Betrag zurückerstatten“, so Brandl.

Insolvenz des Händlers: Was passiert mit dem Gutschein?
Meldet der Händler Insolvenz an, wird der Gutschein meist wertlos. „Verbraucher können ihre Ansprüche beim zuständigen Insolvenzverwalter anmelden“, erklärt Brandl. Oft führt dies allerdings nur zu minimalen Rückzahlungen. Hat der Händler hingegen den Betrieb eingestellt, ohne insolvent zu sein, haben Verbraucher das Recht, sich den Gutscheinwert auszahlen zu lassen.

Tags: FreizeitRechtTrendsWeihnachtenWelt
teilenTweetteilensendensendenteilen
WERBUNG
vorheriger Artikel

Schloss Hofen positioniert sich als Bodensee Weiterbildungszentrum

nächster Artikel

Stimmungsvolle Krippenausstellung in Koblach

weitere interessante Artikel

BIELSKO-BIALA, POLAND - OCTOBER 14: This photo was taken during the 2026 World Cadet, Junior  U21 Karate Championships at Hala Pod Debowcem on October 15, 2026 in Bielsko-Biala, Poland. Picture: WKF
Sport

Aurelia Greif überzeugt bei der Nachwuchs-WM mit starkem neuntem Platz gegen die Weltelite

22. Oktober 2026
Vor der Kulisse des historischen Festungsensembles zelebriert der Weihnachtsmarkt der Festung Königstein mit handgezimmerten Ständen, handgemalten Schildern und handgemachter Musik das Weihnachtsgefühl vergangener Tage. Foto: Festung Königstein gGmbH/Sebastian Rose
gsi.reisen

Sächsische Schweiz: Adventsromantik auf dem Tafelberg

17. Oktober 2026
Lea Rosh, Vorsitzende des Förderkreises Denkmal für die ermordeten Juden Europas e. V., Ilse Aigner, Präsidentin des Bayerischen Landtags, und Julia Klöckner, Präsidentin des Deutschen Bundestages und Vorsitzende des Kuratoriums der Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas (v. l. n. r.).
Welt

20. Charity-Dinner für den „Raum der Namen“: Förderkreis setzt Jubiläumszeichen

15. Oktober 2026
WM Team Vorarlberg Noemi Sopic Tobias Fleisch Aurelia Greif Sara Skrijelj. Foto: Verband/Grafoner
Sport

Vier Vorarlberger Karate-Talente kämpfen bei der Weltmeisterschaft in Polen

14. Oktober 2026
nächster Artikel
Foto: Gemeinde Koblach

Stimmungsvolle Krippenausstellung in Koblach

Heute beliebt

  • So wie in Brederis wird auch in Rankweils Zentrum künftig Tempo 30 im Ortsgebiet gelten. © Marktgemeinde Rankweil

    Tempo 30 im Ortsgebiet ab Ende Oktober 2026

    0 shares
    teilen 0 Tweet 0
  • Neue Details zum Vermissten aus Nenzing

    0 shares
    teilen 0 Tweet 0
  • Wohnen am Bodensee: Baustart für erste hochenergieeffiziente Wohnanlage in Lindau

    0 shares
    teilen 0 Tweet 0
  • Sex, geheime Lüste und mehr – Interview mit der Betreiberin vom Swingerclub Hokuspokus

    0 shares
    teilen 0 Tweet 0
  • Jürgen Gruber lebt!

    0 shares
    teilen 0 Tweet 0
WERBUNG

Kommentare

Schlange auf Marmor. Ölbild von Amrei Wittwer

Alberts Notion: Wenn das Internet ausfällt – Die fünfte Kränkung

von ALWI
23. Oktober 2026
0

Holda Moos in Au, Bregenzwerald. Bild: Albert Wittwer

Alberts Notion: Das Moor hat seine Schuldigkeit getan, das Moor kann gehen

von ALWI
14. Oktober 2026
0

Dr. Albert Wittwer

Alberts Notion: Bedrohungen der Zivilisation

von ALWI
4. Oktober 2026
0

Textbezogenes Symbolbild von ChatGPT generiert.

Susi reloaded # 215: KI for President

von SUSI
27. September 2026
0

Eventkalender

Bevorstehende Veranstaltungen

gsi.news unterstützen

mit einem Einkauf über einen unserer
Partner-Links:
ebay
amazon.de
Facebook Twitter Instagram Youtube LinkedIn
  • Datenschutz
  • Impressum

© 2022 GSI.NEWS GMBH & KOECKTAIL MEDIA

kein Ergebnis
Alles anzeigen
  • Vorarlberg
  • LIECHTENSTEIN
  • Welt
  • Politik
  • WIRTSCHAFT/RECHT
  • Kultur
  • Sport
  • Gsiberger
  • gsi.verein
  • gsi.service
    • Eventkalender
    • gsi.event
    • gsi.job
    • gsi.reisen
    • gsi.spiele
    • gsi.trends
    • gsi.wohnen
  • Meinung
    • gsi.kolumne
  • gsi.podcast

© 2022 GSI.NEWS GMBH & KOECKTAIL MEDIA

Welcome Back!

Login to your account below

Forgotten Password?

Retrieve your password

Please enter your username or email address to reset your password.

Log In

Add New Playlist