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Start Wirtschaft und Recht

Worin liegt der Unterschied zwischen einer einfachen, schweren und absichtlich schweren Körperverletzung?

von Red
17. Januar 2025
in Wirtschaft und Recht
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Das österreichische Strafrecht unterscheidet zwischen der einfachen vorsätzlichen Körperverletzung, der schweren vorsätzlichen Körperverletzung, und der vorsätzlich absichtlich schweren Körperverletzung. Mag. Sascha Flatz, Rechtsanwalt in Wien, gibt dazu Auskunft.

Was sagt das Gesetz? Was ist eine Körperverletzung?

Wer einen anderen am Körper verletzt oder an der Gesundheit schädigt, ist gemäß § 83 StGB mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis 360 Tagessätzen zu bestrafen. Die selbe Strafdrohung gilt für denjenigen, der einen anderen im Körper misshandelt und dadurch fahrlässig verletzt oder an der Gesundheit schädigt.

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Wird die Körperverletzung an einem Kontrolleur, Busfahrer im öffentlichen Dienst oder einem Arzt oder Feuerwehrmann im Dienst begangen, beträgt die Strafandrohung 2 Jahre.

Eine Körperverletzung ist ein Eingriff in die körperliche Integrität, wie zum Beispiel das Zufügen eines blauen Flecks, einer Wunde, Schwellung, Verstauchung, Verrenkung, oder Lockerung der Zähne.

Nur ganz geringfügige Verletzungen, wie zum Beispiel minimale Hautabschürfungen oder kurzes, leichtes Nasenbluten, stellen noch keine Körperverletzung dar.

Was ist eine Gesundheitsschädigung?

Eine Gesundheitsschädigung ist eine körperliche oder seelische Störung mit Krankheitswert im medizinischen Sinn, wie zum Beispiel eine Vergiftung, Rauschzustand, Erkältung, tiefe Bewusstlosigkeit, Übelkeit mit Erbrechen, nicht bloß unbedeutende Schmerzzustände oder schwere Betäubung.

Was ist eine Misshandlung?

Eine Misshandlung ist jede üble und unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden nicht bloß unerheblich beeinträchtigt. Darunter fällt roher ein Umgang mit anderen und darin zum Ausdruck kommende Missachtung der Menschenwürde, beispielsweise ein Stoßen, Schlagen, Beinstellen, Umstoßen, gegen die Wand drücken.

Wann liegt eine schwere Körperverletzung mit einer Strafandrohung von 3 Jahren vor?

Eine schwere Körperverletzung gemäß § 84 StGB, die mit 3 Jahren Freiheitsstrafe bedroht wird, liegt dann vor, wenn der Täter eine andere Person misshandelt und dadurch, wenn auch fahrlässig, eine an sich schwere Körperverletzung oder eine länger als 24 Tage dauernde Gesundheitsschädigung oder Berufsunfähigkeit herbeiführt. Ebenso ist zu bestrafen, wer eine Körperverletzung an einem Beamten, Zeugen oder Sachverständigen während oder wegen der Vollziehung seiner Aufgaben oder der Erfüllung seiner Pflichten begeht. Zusätzlich ist der Täter ebenso zu bestrafen, wenn er mindestens drei selbstständige Taten ohne begreiflichen Anlass und unter Anwendung erheblicher Gewalt begangen hat. Das bedeutet ein Angriff auf einen Polizisten wird unabhängig von der konkreten Verletzung immer als schwere Körperverletzung bestraft.

Welche Verletzungen werden konkret als schwere Körperverletzung bezeichnet?

Eine schwere Körperverletzung liegt vor, wenn wichtige Organe oder Körperteile derart beeinträchtigt sind, dass wesentliche Funktionseinbußen damit verbunden sind. Dabei kommt es auf die Wichtigkeit des Organs, die Intensität der Verletzung und die Gefahr weiteren Schadens an. Schwere Körperverletzungen sind laut ständiger Rechtsprechung Knochenbrüche, Verletzungen innerer Organe, erhebliche Verbrennungen, Nasenbeinbruch mit Verschiebung des Knochens, Gehirnerschütterung mit retrograder Amnesie, Zahnverlust bei wesentlicher Beeinträchtigung der Kaufunktion, Infizierung mit Aids, Blutvergiftung, Belastungsstörung durch psychische Traumatisierung.

Wann liegt eine Berufsunfähigkeit vor?

Für die Berufsunfähigkeit ist entscheidend, wann die Krankheitserscheinung im Wesentlichen wieder abgeklungen ist und der Beruf wieder ausgeübt werden kann. Kann das Opfer zwar länger als 24 Tage nicht mehr Sport treiben, allerdings seinen Beruf nach zwei Wochen wieder ausüben, liegt keine schwere Körperverletzung vor.

Wann liegt eine schwere Körperverletzung mit einer Strafandrohung von 5 Jahren vor?

Eine schwere Körperverletzung im Sinne des § 84 Abs. 4, die mit einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 5 Jahren bedroht ist, liegt dann vor, wenn jemand anderes am Körper verletzt oder an der Gesundheit geschädigt wird und dadurch auch nur fahrlässig eine länger als 24 Tage dauernde Gesundheitsschädigung oder Berufsunfähigkeit oder eine an sich schwere Körperverletzung bzw. Gesundheitsschädigung herbeigeführt wird.

Wann liegt die Strafandrohung bei einer schweren Körperverletzung 3 Jahre und wann 5 Jahre?

Wenn der Vorsatz des Täters darauf gerichtet war, eine Körperverletzung beim Opfer herbeizuführen und kam es durch die Tat beim Opfer auch zu einer schweren Körperverletzung, dann beträgt die Strafandrohung 5 Jahre. Dies ist beispielsweise bei einem Kopfstoß des Täters gegen den Kopf des Opfers der Fall oder wenn der Täter mehrere Schläge und Tritte auf den Kopf des Opfers ausübt. Wollte der Täter das Opfer allerdings bloß misshandeln, was bedeutet, er wollte es zum Beispiel nur einmal stoßen oder schlagen, kam es jedoch beim Opfer dadurch zu einer schweren Körperverletzung, lautet die Strafandrohung 3 Jahre.

War der Vorsatz des Täters übrigens auf eine schwere Verletzung beim Opfer gerichtet und das Opfer jedoch lediglich durch Zufall nur leicht verletzt, ist der Täter trotzdem wegen versuchter schwerer Körperverletzung nach § 15, 84 Abs. 4 zu bestrafen.

Wer eine Körperverletzung begeht auf eine Weise, mit der Lebensgefahr verbunden ist, mit mindestens drei Personen in verabredeter Verbindung oder unter Zufügung besonderer Qualen, ist ebenfalls mit einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren zu bestrafen. Diese Strafandrohung gilt auch dann, wenn das Opfer keine schwere Körperverletzung erlitten hat. Lebensgefahr ist beispielsweise dann gegeben, wenn der Täter einen Stein auf den Kopf des Opfers wirft, oder es mit dem Auto umfahren will.

Sofern 3 Personen sich verabreden, um ein Opfer zu verletzen, haften sie übrigens alle als Mittäter, für die Verletzungsfolgen, egal wer die Verletzung konkret zugefügt hat. Besondere Qualen liegen vor, wenn der Angriff eine gewisse Zeit andauert und für das Opfer aufgrund der Intensität besonders schwer zu ertragen war. Beispielsweise fortgesetzte  schwere Kindesmisshandlung, mehrstündiges Fesseln, hervorrufen von Todesangst.

Was ist eine absichtlich schwere Körperverletzung?

Eine absichtliche schwere Körperverletzung im Sinn des § 87 StGB welche mit einer Freiheitsstrafe von 10 oder 15 Jahren bedroht ist, liegt dann vor, wenn der Täter einem anderen eine schwere Körperverletzung absichtlich zufügen will. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Täter mit Waffen, wie Messer oder Schlagstock auf sein Opfer losgeht oder mit dem Fuß gegen den Kopf des Opfers tritt und sein Vorsatz ausdrücklich darauf gerichtet ist, eine schwere Körperverletzung herbeizuführen. Für den Vorsatz reicht es, dass der Täter eine schwere Körperverletzung ernstlich für möglich hält und sich mit ihr abfindet.

Eine Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen im Sinn des § 85 StGB, die mit einer Freiheitsstrafe von 5 oder 10 Jahren bedroht ist, liegt dann vor, wenn eine schwere Dauerfolge für immer oder eine sehr lange Zeit vorliegt. Schwere Dauerfolgen sind:

  • der Verlust oder schwere Schädigung des Gehörs oder der Sprache, dass das Opfer zum Beispiel stottert. Auch die Schwächung des Sehvermögens um 55 % auf einem Auge oder der Verlust eines Hodens stellen eine erhebliche Dauerfolge dar.
  • erhebliche Verstümmelungen sind auffallende Verunstaltung, wie der Verlust eines Armes, Auges, der Niere, der weiblichen Brust, Verbrennungen, Ätzungen oder Narben im Gesicht oder Hals. Ob mit kosmetischen Operationen Abhilfe geschafft werden kann, ist unerheblich.
  • Genitalverstümmelungen, darunter ist jede Verletzung der Genitalien, die geeignet ist eine nachhaltige Beeinträchtigung des sexuellen Empfindens herbeizuführen, erfasst.
  • schweres Leiden, Siechtum, Berufsunfähigkeit wie zum Beispiel chronische Nierenerkrankung, Dauerstörung der Blasen- Darm-Funktion, hochgradige Bewegungseinschränkungen des Arms.

Fazit:

Wie Sie sehen können, werden Körperverletzungsdelikte seit der Strafrechtsreform sehr streng bestraft und gibt es erhebliche Unterschiede bei den Strafandrohungen. Zudem kommen dann noch die zivilrechtlichen Forderungen, wie Schmerzensgeld für das Opfer und die Regressforderungen der Krankenkassen, die schnell mehrere tausend Euro ausmachen können.

Da gewöhnlicherweise die Aussagen der Beteiligten sich bei derartigen Delikten fast immer widersprechen, kommt es besonders darauf an, wessen Aussagen das Gericht glaubt und von welchem Vorsatz beim Täter das Gericht ausgeht. Sollten Sie daher einer Körperverletzung beschuldigt werden, sollten Sie umgehend Kontakt mit mir als Ihrem Rechtsanwalt aufnehmen. Ich prüfe zuerst, ob ein Rechtfertigungsgrund wie Notwehr vorliegt. Weiters kann ich durch genaue Vorbereitung auf die Hauptverhandlung und Analyse sämtlicher Zeugenaussagen und Beweise, Widersprüche finden, die Sie entlasten und Ihre Unschuld beweisen können.

Dieser Artikel soll lediglich eine kurze Übersicht darstellen und ist ohne Gewähr. Sofern Sie weitere Fragen haben oder anwaltliche Hilfe benötigen, können Sie mich jederzeit gerne telefonisch oder per E-Mail kontaktieren.

Mag. Sascha Flatz, Rechtsanwalt und Verteidiger in Strafsachen in 1010 Wien, Rathausstraße 5/3.

  • Mail: office@rechtsanwalt-flatz.at
  • Tel:  +43 1 402 6467
  • Web: www.rechtsanwalt-flatz.at

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