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Maskenpflicht im Supermarkt – Die neue Maßnahme der Regierung und ihre Wirkungsmöglichkeit

von Red
25. April 2020
in Gsiberg, Österreich
Lesezeit: 2 mins read
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4

Die neuen Maßnahmen als Video:

Ab Mittwoch gilt in allen Supermärkten die Pflicht eine Atemschutzmaske zu tragen. Die Masken sollen ab Mittwoch an den Eingängen der Geschäfte zu erwerben sein. Verpflichtend werde das Tragen der Masken, sofern Supermärkte diesen vor dem Eingang auch anbieten werden. Personen ohne Atemschutzmaske dürfen dann keinen Supermarkt mehr betreten. Das verkündete Bundeskanzler Kurz am Montagmorgen als die nächste Maßnahme um das Coronavirus aufzuhalten. Kurz sagte er habe früher bei Spaziergängen Maskenträger aus asiatischen Ländern auch befremdlich empfunden. Die Maßnahme sei aber wichtig. Ziel bleibt: „Die Maßnahmen müssen die Ausbreitung weiter drücken. Der Replikationsfaktor muss in Richtung Null verlaufen“. Die Masken seien kein perfekter Schutz. “Aber es kommt dadurch nicht so schnell zu einer Übertragung durch die Luft.”, sagte Kurz. Die Atemschutzmasken werden in den Supermärkten erhältlich sein.

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Vizekanzler Kogler präzisierte die Masken seien auch ansonsten zu tragen.

„Es geht darum, das Leben anderer zu schützen.“

In den ostasiatischen Ländern Japan, Südkorea und China gehört das Tragen von Masken seit der Coronapandemie zum Alltagsbild. In China war während der Quarantänemaßnahmen im Februar das Tragen von Atemschutzmasken im öffentlichen Raum Pflicht. Die Masken können eine Ansteckung allerdings nicht verhindern. Die N-95-Masken die ab Mittwoch in den Supermärkten ausgegeben werden schützen den Träger nicht wirksam vor den Coronaviren, da diese mit 0,12 Mikron zu klein sind. Sie können aber beim Husten oder Niesen von Infizierten das Ansteckungsrisiko für die anderen Menschen verringern.

Derzeit sind 9125 Menschen in Österreich infiziert. 108 Menschen sind am Coronavirus gestorben.

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Kommentare 4

  1. Dieter Müller says:
    6 Jahren her

    Finde diese Massnahme gut und wichtig. Frage mich hingegen, wie es mit dem „Vermummungsverbot“ vereinbar ist? Einkaufen sollte man auf jeden Fall alleine

    • gsi-news says:
      6 Jahren her

      Da liegt kein Widerspruch vor. Das Vermummungsverbot und das Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz gilt für den öffentlichen Raum.

  2. Thomas Bertram says:
    6 Jahren her

    Korrekt: die Maske schützt nicht den Träger sondern seine Umgebung. Noch immer haben viele Infizierte keine bis wenig Symptome, können aber andere anstecken.
    Und in Supermärkten gibt es eben viel „Umgebung“, die auch von anderen Menschen genutzt wird. Auf der Straße sieht das eher anders aus, da bewegt sich die Luft meist und verteilt und verdünnt verbreitete Viren schnell und effizient. Da ist die Wirkung eher psychologisch. „Ich schütze dich, schütze du auch mich.“

  3. Ingo Lechner says:
    6 Jahren her

    Je flächendeckender die Masken getragen werden umso besser. Ich bin sogar der Meinung, dass das Tragen von Masken so lange sinnvoll ist, solange noch kein wirksamer Impfstoff oder ein wirksames Medikament für Risikopatienten gefunden ist. Man muß weder Mediziner noch Techniker und auch kein Statistiker sein um zu erkennen, dass jede Art von Schutz hilft, das Virus einzubremsen. Und um das geht es schließlich – die Kurve der Neuinfizierten flach zu halten um genug medizinische Kapazitäten zu haben. Was mir noch fehlt sind genaue (und genügend) Anleitungen zum Anziehen, Tragen und Ausziehen der Masken wie deren Entsorgung – da sollte man in den Medien und auf Social Media alle paar Minuten drauf stossen – und zwar so lange bis es einem zum Hals raushängt; denn erst dann werden es die Ersten auch wirklich begreifen. Ich nehme mich übrigens da selbst nicht aus – und ertappe mich immer noch bei Fehlern in der Handhabung.

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