Ab sofort gilt rund um das Bildungszentrum Fellengatter ein neues Verkehrskonzept. Die Schulgasse ist an Schultagen von 07:00 bis 17:00 Uhr Schulstraße mit allgemeinem Fahrverbot, die Straße „Auf der Bleiche“ wird zur Einbahnstraße. Die Marktgemeinde Frastanz will damit den Schulweg der Kinder sicherer und übersichtlicher machen.
Mit dem Bildungszentrum Fellengatter wurde ein neues Verkehrskonzept umgesetzt. Es soll die Sicherheit von Kindern, Eltern, Lehrkräften und allen übrigen Verkehrsteilnehmern erhöhen und den Schulweg übersichtlicher machen.

Bild: Marktgemeinde Frastanz
Das Konzept im Überblick
Die Schulgasse wird an Schultagen von 07:00 bis 17:00 Uhr als Schulstraße geführt. In dieser Zeit gilt ein allgemeines Fahrverbot. Ausgenommen sind Anrainer und deren Besucher, Zustelldienste, das Personal des Bildungszentrums, Fahrzeuge zur Bewirtschaftung der angrenzenden Flächen sowie Menschen mit Behinderung.
Außerdem ist die Straße „Auf der Bleiche“ zwischen der Schulgasse und der Kreuzung „Auf der Bleiche/Blödleweg“ künftig eine Einbahnstraße. Radfahrer und Fahrzeuge zur Bewirtschaftung der angrenzenden Flächen sind davon ausgenommen. Die neue Verkehrsführung ordnet die Verkehrsströme und entschärft unübersichtliche Situationen.
Was eine Schulstraße bedeutet
Die Schulstraße ist seit 2022 ein eigener Verkehrsraum in der österreichischen Straßenverkehrsordnung (§ 76d StVO). Sie soll den Bereich vor Bildungseinrichtungen zu bestimmten Zeiten besonders sicher machen. Fahrzeugverkehr ist dort grundsätzlich verboten, Radfahren bleibt erlaubt, und Fußgänger dürfen die Fahrbahn benutzen. Fahrzeuge, die unter eine Ausnahme fallen, dürfen nur in Schrittgeschwindigkeit fahren und müssen besonders auf Kinder zu Fuß Rücksicht nehmen.
Schulstraßen verringern das Verkehrsaufkommen vor Schulen und damit die Zahl der sogenannten „Elterntaxis“. Kinder können so selbstständig und sicher zur Schule gehen. Zugleich sinken Lärm und Emissionen im unmittelbaren Schulumfeld.