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Agrargemeinschaft Altenstadt erhält vor Gericht Recht

von ANDA
27. März 2026
in Politik, Vorarlberg, Wirtschaft und Recht
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Robert Ess, Obmann Agrargemeinschaft Altgemeinde Altenstadt. 
Copyright: Jens Ellensohn

Robert Ess, Obmann Agrargemeinschaft Altgemeinde Altenstadt. Copyright: Jens Ellensohn

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Stadt Feldkirch scheitert erneut mit Rechtsmitteln

Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg hat die Aussetzung des Genehmigungsverfahrens für einen Grundstückstausch der Agrargemeinschaft Altenstadt aufgehoben. Zuvor hatte die Stadt Feldkirch wiederholt Einspruch gegen Beschlüsse der Agrargemeinschaft eingelegt und damit deren Umsetzung blockiert. Auch nach der eindeutigen Entscheidung hielt die Stadt an ihrer Blockadehaltung fest und brachte Revision gegen das Erkenntnis ein. Diese wurde jedoch zurückgewiesen, da der Stadt in diesem Verfahren keine Parteistellung zukommt und sie daher auch nicht berechtigt war, Revision zu erheben.

Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg hat in einem Erkenntnis von Ende Jänner 2026 zur laufenden Auseinandersetzung zwischen der Stadt Feldkirch und der Agrargemeinschaft Altenstadt Stellung bezogen: Das Genehmigungsverfahren für einen Grundstückstausch darf nicht ausgesetzt werden. Gegen dieses Erkenntnis brachte die Stadt Feldkirch nun Revision ein. Diese wurde jedoch mit Beschluss vom 25. März 2026 vom Landesverwaltungsgericht mit der Begründung zurückgewiesen, dass der Stadt Feldkirch in diesem Verfahren keine Parteistellung zukommt und sie daher auch nicht berechtigt war, Revision zu erheben.

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Grundstückstausch darf nicht blockiert werden
Im Zentrum steht ein im Oktober 2023 beschlossener Teilungs- und Tauschvertrag zwischen der Agrargemeinschaft Altenstadt sowie den Agrargemeinschaften Rankweil und Meiningen. Die Stadt Feldkirch wollte diesen Tausch mit Verweis auf das noch offene Feststellungsverfahren blockieren – das Land Vorarlberg setzte daraufhin das entsprechende Genehmigungsverfahren aus. Das Landesverwaltungsgericht stellte nun fest, dass dieses Genehmigungsverfahren nicht pauschal vom Ausgang des Feststellungsverfahrens abhängig gemacht werden darf und die Aussetzung rechtlich nicht zulässig ist. Dieses Erkenntnis reiht sich damit in mehrere gerichtliche Entscheidungen ein, die in den vergangenen Monaten die Rechtsauffassung der Agrargemeinschaft Altenstadt bestätigt haben.

Hintergrund des Verfahrens
Zu den Hintergründen: Seit über zwei Jahren läuft ein von der Stadt Feldkirch angestoßenes Feststellungsverfahren, in dem eine seit rund 65 Jahren grundbücherlich eingetragene Eigentumssituation in Frage gestellt wird. Solange diese Entscheidung aussteht, herrscht Rechtsunsicherheit bei Grundstücksangelegenheiten der Agrargemeinschaft Altenstadt. „Diese Unsicherheit wird von der Stadt Feldkirch gezielt genutzt, indem sie laufend Beschlüsse bekämpft oder beeinsprucht – teils mit Anträgen auf aufschiebende Wirkung, um Entscheidungen weiter zu verzögern. Die Leidtragenden sind die Feldkircher Bürgerinnen und Bürger, denn durch diese Blockade können wichtige Maßnahmen zum Hochwasserschutz, zur Energieversorgung oder zur Waldpflege nicht umgesetzt werden“, erklärt Robert Ess, Obmann der Agrargemeinschaft Altenstadt. Nun hat das Landesverwaltungsgericht entschieden, dass diese Form der Verzögerung nicht zulässig ist.

Stadt legt Rechtsmittel ein und zieht Verfahren weiter in die Länge
„Selbstverständlich freuen wir uns über dieses Ergebnis, das erneut unsere Rechtsauffassung bestätigt. Dass die Stadt dennoch wieder ein Rechtsmittel eingebracht hat, zeigt einmal mehr, dass sie an ihrem bisherigen Vorgehen festhält“, sagt Robert Ess und ergänzt: „Doch auch dieser Versuch ist ohne Erfolg geblieben. Das Landesverwaltungsgericht hat ausdrücklich festgehalten, dass der Stadt in diesem Verfahren keine Parteistellung zukommt und sie daher nicht berechtigt war, Revision zu erheben. Für uns bedeutet das dennoch weiteren Zeitverlust, während unsere Handlungsfähigkeit eingeschränkt bleibt und wir unsere Arbeit nicht so umsetzen können, wie es im Interesse der Allgemeinheit notwendig wäre – nämlich zum Schutz von Natur und Bevölkerung.“ Die Vielzahl an Beschwerden und rechtlichen Auseinandersetzungen binde Zeit, Energie und finanzielle Mittel. Gelder, die eigentlich für Waldpflege, Klimaanpassung und Infrastrukturprojekte vorgesehen wären, fließen derzeit in juristische Verfahren. „Diese Entwicklung kann nicht im Sinne der Bevölkerung sein“, betont Ess. „Je länger sich die Verfahren hinziehen, desto länger bleiben wichtige Projekte für Feldkirch auf der Strecke.“

Tags: FeldkirchPolitikRecht
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Idee des Jahres stammt ebenfalls aus Vorarlberg
Zusätzlich wurde die österreichweit prämierte Idee des Jahres 2025 aus Vorarlberg ausgezeichnet: Die „EXE Berechnung“, eingereicht von Michael Pergovnik, Alexander Piffer (beide AMS Vorarlberg) und Andrea Willnauer, ermöglicht eine einheitliche und nachvollziehbare Berechnung von Exekutionen.
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