Die Regierung will den Einbau von Luft-Wärmepumpen vereinfachen und die Nutzung von Klimaanlagen erleichtern. Auch Balkonkraftwerke bis 800 Watt sollen von weniger bürokratischen Hürden profitieren. Mit einer abgespeckten Vorlage nimmt sie einen zweiten Anlauf zur Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie.
Wer in Liechtenstein eine Luft-Wärmepumpe installieren möchte, soll künftig weniger bürokratischen Aufwand haben. Statt einer Baubewilligung soll eine Anzeige bei der zuständigen Behörde genügen. Zudem sollen bestehende Wärmepumpen im Sommer ohne zusätzliches Bewilligungsverfahren auch zur Kühlung von Wohnräumen eingesetzt werden dürfen. Die Regierung hat dazu am 3. November 2026 eine überarbeitete Vorlage zur Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie verabschiedet und dem Landtag übermittelt. Dafür werden das Baugesetz, das Energieeffizienzgesetz und das Energieausweisgesetz angepasst. Gleichzeitig wird eine Motion zum sinnvolleren Umgang mit Klimageräten umgesetzt.
Es ist bereits der zweite Anlauf für diese Gesetzesänderungen. Eine erste Umsetzung der Richtlinie 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden hatte der Landtag 2023 in erster und zweiter Lesung gutgeheissen. Sie war Bestandteil eines umfassenderen energiepolitischen Reformpakets. Bei der Volksabstimmung vom 21. Januar 2024 scheiterte die Vorlage allerdings ebenso wie jene zur Photovoltaik-Pflicht. Gemäss einer Abstimmungsanalyse des Liechtenstein-Instituts waren die vorgesehenen Einschränkungen für Teile der Bevölkerung zu weitreichend.
Regierungsrat Hubert Büchel erklärte an der Medienkonferenz, dass die Erkenntnisse aus der damaligen Abstimmung in die neue Vorlage eingeflossen seien. Die Regierung setze nun auf eine schlanke, praxisnahe und ausgewogene Lösung. Das Abstimmungsergebnis und die tatsächliche Umsetzbarkeit hätten bei der Überarbeitung eine zentrale Rolle gespielt.

Regierungsrat Daniel Oehry, Regierungsrat Hubert Büchel und Jürg Senn von der Energiefachstelle des Amts für Volkswirtschaft stellen die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinien vor. (Quelle: IKR/Michael Zanghellini)
Umsetzung auf das notwendige Minimum beschränkt
Die neue Vorlage konzentriert sich auf jene Bestimmungen, die aufgrund der EWR-Mitgliedschaft zwingend umgesetzt werden müssen. Inhaltlich orientiert sie sich weiterhin an den Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn 2014), die in der Schweiz bereits seit Jahren zur Anwendung kommen.
Bewusst verzichtet wird hingegen auf zwei Bereiche: Teil E, der eine Eigenstromerzeugung bei Neubauten vorsieht, und Teil F mit Anforderungen an erneuerbare Energien beim Ersatz bestehender Heizungen. Für den Vollzug kann Liechtenstein auf die bewährten Regelungen und Verfahren der Schweizer Kantone zurückgreifen.
Büchel begründete diesen Ansatz mit den engen Verbindungen zwischen den beiden Ländern. Zahlreiche Fachleute und Unternehmen seien sowohl in Liechtenstein als auch in der Schweiz tätig. Einheitliche Standards erleichterten deshalb die Arbeit mit Berechnungsinstrumenten, Formularen und Vollzugshilfen. Zudem werde es für Bauherren einfacher, verschiedene Angebote miteinander zu vergleichen. Auch die Rückmeldungen aus der Vernehmlassung seien überwiegend positiv gewesen, insbesondere aus Wirtschaft und Fachwelt.
Wärmepumpen sollen auch im Sommer kühlen
Ein wesentlicher Bestandteil der Gesetzesrevision betrifft die Raumkühlung. Angesichts zunehmend heisser Sommer werde eine angemessene Kühlung von Innenräumen immer wichtiger, erklärte Büchel. Dabei gehe es nicht nur um den Wohnkomfort, sondern auch um den Gesundheitsschutz.
Infrastrukturminister Daniel Oehry verwies auf die Erfahrungen aus dem Hitzesommer und die damit verbundenen Herausforderungen in Schulen und Büros. Es stelle sich zunehmend die Frage, ab welchen Temperaturen konzentriertes Lernen und Arbeiten gesundheitlich problematisch werde. Besonders ältere Menschen und Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen seien auf verträgliche Raumtemperaturen angewiesen.
Die Vorlage schafft dafür drei Möglichkeiten. Eine Kühlung soll erstens über den elektrischen Leistungsbedarf von bis zu 12 Watt pro Quadratmeter möglich sein. Zweitens können moderne technische Anlagen wie Wärmepumpen mit integrierter Kühlfunktion eingesetzt werden. Drittens darf selbst produzierter Solarstrom für die Kühlung verwendet werden, sofern die Photovoltaikanlage auf dem Dach den entsprechenden Energiebedarf deckt.
Diese letzte Regelung orientiert sich an den neueren Mustervorschriften der Kantone (MuKEn 2025). Damit übernimmt Liechtenstein auch in diesem Bereich die Anforderungen, die in der Schweiz gelten.
Weniger Bewilligungsaufwand für Hauseigentümer
Konkrete Erleichterungen bringt die Vorlage beim Einbau von Luft-Wärmepumpen. Unabhängig davon, ob die Anlage innerhalb oder ausserhalb eines Gebäudes aufgestellt wird, soll künftig das vereinfachte Anzeigeverfahren genügen. Wer eine Wärmepumpe zum Heizen installiert, darf diese neu auch im Sommer zum Kühlen verwenden, ohne dafür ein separates Bewilligungsverfahren durchlaufen zu müssen.
«So kann dieselbe Anlage im Winter Wärme und im Sommer zur Kühlung beitragen», erklärte Infrastrukturminister Oehry.
Unverändert bleiben allerdings die Anforderungen an den Lärmschutz. Auch im vereinfachten Anzeigeverfahren muss ein entsprechender Nachweis erbracht werden, womit die Interessen der Nachbarschaft berücksichtigt bleiben.
Nicht für alle Bauvorhaben gelten die Erleichterungen. Bei registrierten Kulturgütern, bei Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone sowie bei kombinierten Baugesuchen – beispielsweise einem Neubau mit Heiz- und Kühltechnik – bleibt das ordentliche Bauverfahren bestehen.
Balkonkraftwerke bis 800 Watt erleichtert
Vereinfachungen sind auch für sogenannte Balkonkraftwerke vorgesehen. Die kleinen, steckerfertigen Photovoltaikanlagen sollen künftig bis zu einer maximalen Ausgangsleistung von 800 Watt von den erleichterten Verfahrensregeln profitieren.
Mit der Gesetzesvorlage setzt die Regierung damit auf weniger administrative Hürden und eine stärkere Orientierung an den Schweizer Standards. Als Nächstes wird sich der Landtag mit den vorgeschlagenen Änderungen befassen.