Liechtensteins Regierung beschliesst Mandat für Verhandlungen über Handelsabkommen mit den USA

Liechtensteins Regierungschefin Brigitte Haas und Stv. Sabine Monauni. Foto: Bandi Koeck

In ihrer Sitzung vom Dienstag, 20. Januar 2026, hat die Regierung das Mandat für die Aufnahme von Verhandlungen über ein Handelsabkommen mit den Vereinigten Staaten von Amerika verabschiedet. Grundlage dafür ist die rechtlich unverbindliche Absichtserklärung zwischen Liechtenstein, der Schweiz und den USA vom 14. November 2025, aufgrund derer Liechtenstein und die Schweiz von bestimmten Zollerleichterungen profitieren.

Mit der Absichtserklärung wurde erreicht, dass die Zollsätze für Exporte aus Liechtenstein und der Schweiz in die USA für die meisten Güter auf maximal 15 Prozent begrenzt werden. Diese Regelung gilt auch für mögliche sektorielle Zölle, insbesondere im Bereich von Halbleiterprodukten und Flugzeugteilen. Darüber hinaus gewährten die USA für verschiedene Produkte zusätzliche Zollerleichterungen. Von besonderer Bedeutung für Liechtenstein ist zudem, dass die USA in der Absichtserklärung den Zollvertrag anerkennen. Gleichzeitig verständigten sich die drei Staaten darauf, zeitnah Verhandlungen über ein rechtlich verbindliches Handelsabkommen aufzunehmen, das die in der Absichtserklärung genannten Themenbereiche abdeckt.

Vor diesem Hintergrund hat die Regierung nun das entsprechende Verhandlungsmandat beschlossen. Ziel der Verhandlungen ist es, die Handelsbeziehungen Liechtensteins mit den USA weiter zu festigen und auf eine möglichst stabile und verlässliche Grundlage zu stellen. Die USA sind ausserhalb Europas der wichtigste Absatzmarkt für liechtensteinische Unternehmen, weshalb geregelte und vorhersehbare Handelsbedingungen von besonderem Interesse sind.

Für die Verhandlungen wurde eine ämterübergreifende Delegation unter der Leitung des Amtes für Auswärtige Angelegenheiten eingesetzt. Inhaltlich sollen unter anderem der Warenverkehr und die Zolltarife, nichttarifäre Handelshemmnisse, Dienstleistungen, der digitale Handel, wirtschaftliche Sicherheit sowie Investitionen behandelt werden. Da einzelne Themen in den Anwendungsbereich des Zollanschlussvertrags zwischen Liechtenstein und der Schweiz fallen, werden die Gespräche in einem trilateralen Format geführt. Ein zentraler Eckwert der Verhandlungen ist die Wahrung der verfassungsrechtlichen sowie der bestehenden völkerrechtlichen Verpflichtungen Liechtensteins.

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