10 °c
Bregenz
9 ° Di.
9 ° Mi.
8 ° Do.
8 ° Fr.
8 ° Sa.
gsi.news
kein Ergebnis
Alles anzeigen
  • Vorarlberg
  • LIECHTENSTEIN
  • Welt
  • Politik
  • WIRTSCHAFT/RECHT
  • Kultur
  • Sport
  • Gsiberger
  • gsi.verein
  • gsi.service
    • Eventkalender
    • gsi.event
    • gsi.job
    • gsi.reisen
    • gsi.spiele
    • gsi.trends
    • gsi.wohnen
  • Meinung
    • gsi.kolumne
  • gsi.podcast
  • Vorarlberg
  • LIECHTENSTEIN
  • Welt
  • Politik
  • WIRTSCHAFT/RECHT
  • Kultur
  • Sport
  • Gsiberger
  • gsi.verein
  • gsi.service
    • Eventkalender
    • gsi.event
    • gsi.job
    • gsi.reisen
    • gsi.spiele
    • gsi.trends
    • gsi.wohnen
  • Meinung
    • gsi.kolumne
  • gsi.podcast
kein Ergebnis
Alles anzeigen
gsi.news
Start gsi.service gsi.reisen

Gsi.Tipps: Urlaubsplanung im Job: Welche Regelungen für Arbeitnehmer gelten

von VITI
8. Januar 2026
in gsi.reisen, Welt
A A
Quelle: ERGO Group

Quelle: ERGO Group

Share on FacebookShare on Twitter

Zu Jahresbeginn schmieden viele Arbeitnehmer neue Urlaubspläne – Vorfreude ist ja bekanntlich die schönste Freude. Leider gibt es dabei aber oft Ärger mit den Kollegen oder dem Chef. Um böse Überraschungen zu vermeiden, informiert Sabine Brandl, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH, über die gesetzlichen Vorgaben für Arbeitnehmer und die Rechte, die sie bei Resturlaub haben.

Wie viel Urlaub bekommen Arbeitnehmer?
Zum Ausgleich des oft stressigen Joballtags haben Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf freie Tage. „Nach dem Bundesurlaubsgesetz stehen ihnen bei einer 5-Tage-Woche jährlich 20, bei einer 6-Tage-Woche 24 Urlaubstage zu“, erläutert Sabine Brandl, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH. In Tarif- und Arbeitsverträgen können aber auch großzügigere Regelungen – häufig 30 Urlaubstage – festgelegt sein. Bei Teilzeitbeschäftigten und Minijobbern kommt es auf die Anzahl der Arbeitstage an: Ihr Anspruch verringert sich anteilig, je nachdem, wie viele Tage sie arbeiten. Übrigens: „Kommt bei der Berechnung eine Zahl mit Nachkommastelle heraus, müssen Arbeitgeber ab einem halben Urlaubstag aufrunden“, so die ERGO Juristin. Bei Kurzarbeit „Null“ oder Elternzeit dürfen sie den Urlaubsanspruch kürzen.

WERBUNG

Muss der Chef den Urlaub genehmigen?
Wer Urlaub beantragt, muss diesen genehmigt bekommen, solange keine dringenden betrieblichen Gründe dagegensprechen. „Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn sich die Auftragslage überraschend erhöht oder viele Mitarbeiter krankheitsbedingt ausfallen“, informiert Brandl. Neue Mitarbeiter, die sich noch in der Probezeit befinden, erwerben mit jedem Monat einen Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs, erst nach sechs Monaten dürfen sie dann den vollen Urlaub beantragen. Ist der Urlaub einmal genehmigt, kann der Arbeitgeber ihn nur in einem echten Notfall zurücknehmen, zum Beispiel, wenn bei Abwesenheit des Mitarbeiters der Betrieb nicht mehr weiterlaufen könnte. “Wer seinen Urlaub ohne Genehmigung vom Chef einfach antritt, dem droht eine fristlose Kündigung“, ergänzt die Rechtsexpertin.

Wer kommt zuerst dran?
Doch welche Regelungen gelten, wenn mehrere Arbeitnehmer gleichzeitig freinehmen wollen? „Urlaub bekommt häufig derjenige, der ihn zuerst beantragt“, erklärt Brandl. Um Streitigkeiten zu vermeiden, empfiehlt die ERGO Juristin, Urlaubswünsche vorab mit den Kollegen abzusprechen und eine faire Lösung für alle zu finden. Ist eine Einigung zwischen den Mitarbeitern nicht möglich, muss der Arbeitgeber nach sozialen Kriterien entscheiden, wer den Urlaub bekommt. Das bedeutet: „Wer zum Beispiel lange keinen Urlaub hatte oder aufgrund einer Krankheit besonders dringend Erholung benötigt, hat Vorrang“, weiß Brandl. Aber auch schulpflichtige Kinder oder die Frage, wer in den vergangenen Jahren zu welchem Zeitpunkt frei hatte, können eine Rolle spielen.

Resturlaub: Urteil stärkt Rechte von Arbeitnehmern
Manche Arbeitnehmer haben ihren Urlaub nicht aufgebraucht und starten daher mit Resturlaub ins neue Jahr „Hier hat sich die Rechtslage zugunsten der Arbeitnehmer geändert. Der Urlaubsanspruch aus dem alten Jahr verfällt nun nicht mehr automatisch“, informiert die Rechtsexpertin. „Laut einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 20. Dezember 2022 müssen Arbeitgeber ihre Beschäftigten rechtzeitig dazu auffordern, den Resturlaub zu nehmen und sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass er sonst verfällt. Tun sie das nicht, bleibt der Urlaubsanspruch unbegrenzt bestehen.“ Arbeitnehmer haben nun sogar die Möglichkeit, Urlaubsansprüche aus vergangenen Jahren rückwirkend geltend zu machen, wenn sie ihr jetziger oder ehemaliger Arbeitgeber nicht auf das drohende Verfallen des Urlaubs hingewiesen hat.

Dürfen sich Arbeitnehmer Urlaub auszahlen lassen?
Auch wenn es für einige Mitarbeiter verlockend ist, das Gehalt durch eine Auszahlung der Urlaubstage aufzubessern, ist das rechtlich nicht möglich. Denn die ausreichende Erholung des Arbeitnehmers ist dadurch nicht mehr gewährleistet. „Bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann es allerdings vorkommen, dass der Mitarbeiter seinen Resturlaub nicht mehr antreten kann. Unter diesen Umständen kann eine Abgeltung der restlichen Urlaubstage möglich sein“, informiert Brandl.

Tags: DeutschlandFreizeitReisenTippsUrlaub
teilenTweetteilensendensendenteilen
WERBUNG
vorheriger Artikel

Gsi.Tipps: So funktioniert der Winterdienst richtig – Wissenswertes über die Räum- und Streupflicht bei Schnee und Eis

nächster Artikel

Wer weiß denn sowas? Bürgermeister Manfred Rädler in deutscher Quizshow

weitere interessante Artikel

Über Zams hinaus erstrecken sich Einrichtungen von Tirol nach Vorarlberg, Kärnten, Südtirol bis nach Peru. Bildnachweis: Kongregation Barm. Schw. Zams/Christoph Nösig
Österreich

200 Jahre Barmherzige Schwestern von Zams – Ursprung, Auftrag und Verantwortung

25. Februar 2026
SS.D. Erbprinz Alois beim bilateralen Austausch mit dem indischen Premierminister Narendra Modi (Quelle: Ministry of External Affairs, Government of India)
Welt

S.D. Erbprinz Alois von und zu Liechtenstein am Gipfel zu Künstlicher Intelligenz in Indien

20. Februar 2026
S.D. Erbprinz Alois von und zu Liechtenstein und Regierungschefin Brigitte Haas im bilateralen Austausch mit Nirmala Sitharaman, der Finanzministerin von Indien. (Quelle: IKR)
Politik

Liechtenstein mit hochkarätiger Vertretung an der Münchner Sicherheitskonferenz

17. Februar 2026
Symbolbild: Wolfgang Efferl
Welt

Antisemitismus im Fasching: Israel-Puppe während Karnevalsfeier symbolisch hingerichtet

20. Februar 2026
nächster Artikel
© ORF ON

Wer weiß denn sowas? Bürgermeister Manfred Rädler in deutscher Quizshow

Heute beliebt

  • Foto: Albert Wittwer

    Alberts Notion: Danke

    0 shares
    teilen 0 Tweet 0
  • Alle Farben präsentieren neue Single „Baby Goodbye“

    0 shares
    teilen 0 Tweet 0
  • Biografie und Werkschau zum 60. Geburtstag des Komponisten Rudi Spring

    0 shares
    teilen 0 Tweet 0
  • Reckless Roses rockten Rorschach

    0 shares
    teilen 0 Tweet 0
  • Sex, geheime Lüste und mehr – Interview mit der Betreiberin vom Swingerclub Hokuspokus

    0 shares
    teilen 0 Tweet 0
WERBUNG

Kommentare

Foto: Albert Wittwer

Alberts Notion: Danke

von ALWI
25. Februar 2026
0

Fußball – der ANDERE Blick! SCR Altach : Austria Wien 2:1 – Top 6 wir kommen!!

von GEEN
25. Februar 2026
0

CR Bandi Koeck blickt gerne genauer hin. Foto: Richard Mayer

Bandis Koecktail: Fasten für die Seele – Warum weniger oft mehr ist

von BK
20. Februar 2026
0

Dr. Albert Wittwer

Alberts Notion: Grenze für Transparenz? Lob dem Stimmgeheimnis

von ADON
12. Februar 2026
0

Eventkalender

Bevorstehende Veranstaltungen

gsi.news unterstützen

mit einem Einkauf über einen unserer
Partner-Links:
ebay
amazon.de
Facebook Twitter Instagram Youtube LinkedIn
  • Datenschutz
  • Impressum

© 2022 GSI.NEWS GMBH & KOECKTAIL MEDIA

kein Ergebnis
Alles anzeigen
  • Vorarlberg
  • LIECHTENSTEIN
  • Welt
  • Politik
  • WIRTSCHAFT/RECHT
  • Kultur
  • Sport
  • Gsiberger
  • gsi.verein
  • gsi.service
    • Eventkalender
    • gsi.event
    • gsi.job
    • gsi.reisen
    • gsi.spiele
    • gsi.trends
    • gsi.wohnen
  • Meinung
    • gsi.kolumne
  • gsi.podcast

© 2022 GSI.NEWS GMBH & KOECKTAIL MEDIA

Welcome Back!

Login to your account below

Forgotten Password?

Retrieve your password

Please enter your username or email address to reset your password.

Log In

Add New Playlist