10 °c
Bregenz
9 ° Di.
9 ° Mi.
8 ° Do.
8 ° Fr.
8 ° Sa.
gsi.news
kein Ergebnis
Alles anzeigen
  • Vorarlberg
  • LIECHTENSTEIN
  • Welt
  • Politik
  • WIRTSCHAFT/RECHT
  • Kultur
  • Sport
  • Gsiberger
  • gsi.verein
  • gsi.service
    • Eventkalender
    • gsi.event
    • gsi.job
    • gsi.reisen
    • gsi.spiele
    • gsi.trends
    • gsi.wohnen
  • Meinung
    • gsi.kolumne
  • gsi.podcast
  • Vorarlberg
  • LIECHTENSTEIN
  • Welt
  • Politik
  • WIRTSCHAFT/RECHT
  • Kultur
  • Sport
  • Gsiberger
  • gsi.verein
  • gsi.service
    • Eventkalender
    • gsi.event
    • gsi.job
    • gsi.reisen
    • gsi.spiele
    • gsi.trends
    • gsi.wohnen
  • Meinung
    • gsi.kolumne
  • gsi.podcast
kein Ergebnis
Alles anzeigen
gsi.news
Start Welt

Gsi.Tipps: So funktioniert der Winterdienst richtig – Wissenswertes über die Räum- und Streupflicht bei Schnee und Eis

von Red
7. Januar 2026
in Welt
A A
Quelle: ERGO Group

Quelle: ERGO Group

Share on FacebookShare on Twitter

Auch wenn in den deutschsprachigen Ländern zuletzt die Winter milder geworden sind, kommt es dennoch regelmäßig zu Schnee und Glatteis. Hauseigentümer, Vermieter und Mieter müssen dann wissen, wer für das Räumen und Streuen auf den Wegen verantwortlich ist. Und ab welcher Uhrzeit beginnt eigentlich die Räumpflicht? Fragen wie diese beantwortet Sabine Brand.

Ist Winterdienst Vermietersache?
Vermieter sind in Deutschland nicht dazu verpflichtet, den Winterdienst selbst durchzuführen bzw. einen Hausmeisterdienst damit zu beauftragen. Sie können die Räum- und Streupflicht auch auf ihre Mieter übertragen. „Sie müssen aber dafür sorgen, dass genug Streugut wie Sand oder Splitt, sowie geeignete Werkzeuge zum Schneeräumen vorhanden sind“, so Sabine Brandl, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH. In Mehrfamilienhäusern ist eine Verteilung der Winterdienstpflicht auf alle Mietparteien üblich. Es sind also nicht automatisch immer die Erdgeschossmieter „dran“. „ Stattdessen muss die Belastung gerecht und gleichermaßen unter den Hausbewohnern aufgeteilt sein“, erklärt die Expertin. Eine Übertragung der Räum- und Streupflicht muss, damit sie rechtlich wirksam ist, zwischen Vermieter und Mieter eindeutig vereinbart werden. Dies kann im Mietvertrag geschehen oder auch in der Hausordnung, wenn diese Teil des Mietvertrages ist. Eine solche Vereinbarung muss jedoch von Anfang an bestehen: Der Vermieter kann dem Mieter nicht während des laufenden Mietverhältnisses zusätzliche Pflichten übertragen indem er zum Beispiel einseitig die Hausordnung ändert oder einen Aushang im Treppenhaus macht. Egal welche Regelungen getroffen wurden: Vermieter behalten immer eine Kontroll- und Überwachungspflicht und müssen zumindest per Stichprobe prüfen, ob vernünftig geräumt und gestreut ist. „Ansonsten müssen sie im Falle eines Sturzes für die Folgen haften,“ erklärt Brandl.

WERBUNG

Richtig räumen und streuen
Wer den Winterdienst ausführt, hat einiges zu beachten:

  • Der geräumte und gestreute Bereich muss mindestens 1 bis 1,5 Meter breit sein.
  • Die genaue Breite regelt meist die Straßenreinigungssatzung der Gemeinde.
  • Existiert ein Privatweg zur Haustür, muss dieser in der Regel auf 50 Zentimetern Breite von Eis und Schnee befreit sein.
  • Der Schnee kommt an die Seite des Gehwegs, die der Fahrbahn zugewandt ist, keinesfalls auf die Fahrbahn, wo er den Verkehr gefährdet. Wenn der Platz nicht ausreicht, ist der Schnee auf dem eigenen Grundstück zu lagern.
  • Regenwasserabläufe am Straßenrand, oft auch als „Gully“ bekannt, sollten ebenfalls frei bleiben, damit das Tauwasser ablaufen kann, ebenso die Deckel von Unterflurhydranten für die Feuerwehr. Schnee darf außerdem nicht auf Radwegen, Radfahrstreifen oder Haltestellen des öffentlichen Verkehrs lagern.

Räum- und Streupflichten: Zeiten, Bußgelder und Versicherungsschutz
Die Zeiten zum Räumen und Streuen variieren von Gemeinde zu Gemeinde. „Als Faustregel kann aber Montag bis Samstag von 7:00 bis 20:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 8:00 bis 20:00 Uhr gelten,“ so Brandl. Erledigen Mieter und Vermieter bzw. Immobilienbesitzer dies nicht ordnungsgemäß oder im schlimmsten Fall überhaupt nicht, drohen in den meisten Bundesländern Geldbußen. Hinzu kommen mögliche Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld, wenn tatsächlich jemand auf dem nicht geräumten Gehweg stürzt und sich verletzt. Räumpflichtige Mieter und Eigenheimbewohner können sich gegen dieses Risiko mit einer Privathaftpflichtversicherung schützen. Vermieter können sich durch eine Vermieter-Haftpflichtversicherung absichern. Räumen und streuen sollten sie aber natürlich trotzdem.

Erlaubtes Streugut im Winter
Auch beim Streugut selbst ist in Deutschland einiges zu beachten. So ist klassisches Streusalz aufgrund seiner Schädlichkeit für Pflanzen und Tiere für den Privatgebrauch meist verboten. Umweltfreundliche Alternativen sind abstumpfende Mittel wie Splitt, Kies, Sand oder Lavagranulat. Diese erhöhen den Halt auf vereisten Flächen und lassen sich in den meisten Fällen nach dem Winter zusammenfegen und wiederverwenden.

Ausnahmen gelten für Ältere und Kranke
Generell gilt, dass Personen, die wegen Krankheit oder Abwesenheit ihrer Räumpflicht nicht nachkommen können, für eine Vertretung sorgen müssen. „Bei Senioren sieht die Sache jedoch anders aus. Hier gilt in der Regel, dass sie keinen Winterdienst leisten müssen, wenn es ihnen aus altersbedingten Gründen unmöglich ist“ so die Juristin. Und bei gesundheitlich beeinträchtigten Personen spielt vor allem eine Rolle, ob ihnen zuzumuten ist, selbst für einen Ersatz zu sorgen. In der Regel wird erwartet, dass sie dies zumindest versuchen. Dabei spielen auch die Finanzen eines Mieters, also ob er oder sie es sich leisten kann, einen externen Winterdienst zu beauftragen, eine Rolle. Für Mieter empfiehlt es sich, eine solche Befreiung von der Räum- und Streupflicht schriftlich mit dem Vermieter festzuhalten, um hier im Falle das Falles nicht doch in Regress zu geraten.

Tags: DeutschlandLiechtensteinÖsterreichRechtSicherheitTipps
teilenTweetteilensendensendenteilen
WERBUNG
vorheriger Artikel

Heilige Drei Könige zu Besuch im Vaduzer Regierungsgebäude

weitere interessante Artikel

Image: ChatGPT
Welt

Willkommen 2026 – ein Jahr voller Chancen, Chancen und Chancen!

1. Januar 2026
Bild von ChatGPT
Welt

Silvester und Brauchtum 2025 – Ein Jahr endet, ein neues beginnt

31. Dezember 2025
Die fünfstöckigen Pagode des Rurikō-ji-Tempels gilt als eine der schönsten in ganz Japan. © Setouchi DMO
gsi.reisen

Gsi.Reisen: Sakura, Samurai und Superlative: Yamaguchi – wo Japans Seele fernab großer Metropolen blüht

30. Dezember 2025
Sternsinger Pfarre Kirchdorf
Familie Geistberger: Mama Isabella als Begleitperson mit Tochter Katharina (Sternträgerin) und Sohn Lukas (grüner Umhang) sowie Nichte Johanna und Neffe Sebastian. „Es ist cool, dass ihr uns am Sonntag besucht. Da kann ich euch erleben, während der Woche bin ich in der Arbeit“, war eine Reaktion von vielen Menschen, die sie besuchten.
Foto: Jack Haijes
Österreich

Sternsingen 2026: Gemeinsam für eine gerechte Welt

27. Dezember 2025

Schreibe einen Kommentar Antwort abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Heute beliebt

  • Symbolbild: Wikipedia

    Verkehrsunfall im Pfändertunnel – Totalsperre in beiden Fahrtrichtungen

    0 shares
    teilen 0 Tweet 0
  • Selbstverteidigungskurs für Frauen in Koblach

    0 shares
    teilen 0 Tweet 0
  • Alle Farben präsentieren neue Single „Baby Goodbye“

    0 shares
    teilen 0 Tweet 0
  • Naturschauspiel in Rankweil-Zwischenwasser

    0 shares
    teilen 0 Tweet 0
  • Herr der 2 Millionen Bücher: Kurt Arnoldinis Bücherbasar Brederis

    0 shares
    teilen 0 Tweet 0
WERBUNG

Kommentare

Dr. Albert Wittwer

Alberst Notion: Klimaklage. Weihnachtsgeschenk aus der Schweiz

von ANDA
23. Dezember 2025
0

© Bild von Ylanite Koppens auf Pixabay

Susis Gedankenwelt Weihnachtsspezial – Von drauß‘ vom Laden komm ich her  

von SUSI
21. Dezember 2025
0

Gerd Ender in Altach. Foto: Privat

Fußball – der ANDERE Blick! Ried – SCR Altach 3 : 0 – BILANZ

von GEEN
14. Dezember 2025
0

Dr. Albert Wittwer

Alberts Notion: Politik, Schuld und Sühne

von ANDA
13. Dezember 2025
0

Eventkalender

Bevorstehende Veranstaltungen

gsi.news unterstützen

mit einem Einkauf über einen unserer
Partner-Links:
ebay
amazon.de
Facebook Twitter Instagram Youtube LinkedIn
  • Datenschutz
  • Impressum

© 2022 GSI.NEWS GMBH & KOECKTAIL MEDIA

kein Ergebnis
Alles anzeigen
  • Vorarlberg
  • LIECHTENSTEIN
  • Welt
  • Politik
  • WIRTSCHAFT/RECHT
  • Kultur
  • Sport
  • Gsiberger
  • gsi.verein
  • gsi.service
    • Eventkalender
    • gsi.event
    • gsi.job
    • gsi.reisen
    • gsi.spiele
    • gsi.trends
    • gsi.wohnen
  • Meinung
    • gsi.kolumne
  • gsi.podcast

© 2022 GSI.NEWS GMBH & KOECKTAIL MEDIA

Welcome Back!

Login to your account below

Forgotten Password?

Retrieve your password

Please enter your username or email address to reset your password.

Log In

Add New Playlist