Im Rahmen von Verkehrskontrollen sowie bei drei Unfallereignissen im Mai stellte die Landespolizei bei sieben Fahrzeuglenkenden eine mögliche Fahrunfähigkeit fest und ordnete weitere Abklärungen sowie den Entzug des Führerausweises an. Zudem wurden Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt.
Bei drei Frauen und vier Männern im Alter zwischen 24 und 84 Jahren musste eine Beeinträchtigung der Fahrfähigkeit – vor allem durch den Einfluss von Alkohol und/oder Betäubungs-/Arzneimittel – festgestellt werden. Der höchste gemessene Alkoholwert betrug im Januar 1.56 Promille.
In Triesen war im vergangenen Monat die mobile Radaranlage der Landespolizei im Einsatz. Insgesamt haben 185’660 Fahrzeuge die Radaranlage passiert. Davon waren gut zwei Prozent zu schnell unterwegs. Von den mit überhöhter Geschwindigkeit gemessenen Fahrzeugen waren 62 Prozent in Liechtenstein zugelassen. Zwei Lenker waren mit 68 km/h statt der erlaubten 30 km/h unterwegs.
Die Landespolizei appelliert an alle Verkehrsteilnehmenden, sich an die geltenden Geschwindigkeitsbegrenzungen zu halten, um die Sicherheit auf den Strassen zu gewährleisten. Über die offizielle Website und die App der Landespolizei kann man sich über den aktuellen Standort der Radaranlagen informieren.