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Alberts Notion: Amtsmißbrauch der Umweltministerin durch übereifrigen Naturschutz?

von ANDA
24. Juni 2024
in gsi.kolumne
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Dr. Albert Wittwer

Dr. Albert Wittwer

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„Das Obertribunal von Utrecht will die Rechtspfleg auf dem flachen Land verbessern, die mangelhaft von mancher Seite scheint, und strenge Weisung hat der Mißbrauch zu erwarten“ *)

Von Dr. Albert Wittwer

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Die Ministerin kann beim gegen sie vom Koalitionspartner beantragten Strafverfahren nur gewinnen. Falls es überhaupt eröffnet wird. Wahrscheinlich stellt sich heraus, daß keine Rechtswidrigkeit, nämlich keine klare, absichtliche Verletzung von zwingenden Verfahrensvorschriften im Vorfeld ihres Abstimmungsverhaltens beim Naturschutzgesetz der Europäischen Union vorliegt.  Im Falle eines Schuldspruches in der ersten Instanz gewinnt sie spontan als Märtyrerin einer guten Sache. Die Publicity im Vorfeld der Wahlen ist sowieso unbezahlbar. Und wer traut sich zu wetten, daß eine Verurteilung bei den Obergerichten halten wird?

In der Berichterstattung über die Strafanzeige wimmelt es von „Rechtsbruch, Verfassungswidrigkeit, nicht eingehaltenem Einvernehmen“ usw. Kaum berichtet wird, daß die Landeshauptleute einen ersten Entwurf abgelehnt hatten, der später abgeändert, entschärft und schließlich beschlossen worden ist. Wer hätte ein neuerliches Zusammentreten der Landeshauptleute zeitgerecht veranlassen müssen? Vielleicht zu dem Zeitpunkt, als Wien und Kärnten sich mit dem Renaturierungsgesetz einverstanden erklärten?

Darf sich das Formale über den Schutzzweck der Gesetze hinwegsetzen, sogar diesen vereiteln? Abgesehen von einigen technischen Vorschriften (Rechtsfahrgebot u.ä.) dienen Gesetze, um das Recht zu verwirklichen, einem sog. materiellen Rechtsgut, etwa dem Schutz des Lebens, der Unversehrtheit des menschlichen Körpers, der Menschenwürde oder, was heute auf dem Spiel steht, dem Schutz der Natur, ohne den die ersteren obsolet sind.

Die Anzeigenden trauen sich nicht, klar zu sagen, welches Rechtsgut sie durch Behinderung der Renaturierung schützen wollen. Ich vermute, es ist das Recht des Liegenschaftseigentümers, aus seiner Wiese, aus seinem Wald einen in Geld einlösbaren Gewinn zu erzielen. Sicher geht es kaum um den Verlust von Kartoffel-, Hafer- oder Maisernten. Das ließe sich und müßte aus rechtlicher Sicht kompensiert, entschädigt werden. Auch im Lichte der künftigen Rechtsentwicklung. Spannender ist die Widmung, vollständig in der Kompetenz der Gemeinden und der Bundesländer, durch die sich – aus Feuchtwiese wird Bauland – über Nacht ein mehrfacher Millionengewinn erzielen läßt. Fast steuerfrei. Das wird durch das Renaturierungsgesetz zuverlässig deutlich erschwert.

Bei einer Rückwidmung von unverbautem Bauland in Freihaltegebiet, das wäre wohl die große Ausnahme, müßte der Marktwert entschädigt werden. Verfassungsrechtlich sind aus Gründen des öffentlichen Wohles sogar Enteignungen zulässig und womöglich im Interesse der Bevölkerung geboten. Naturschutz ist nicht Selbstzweck.

*) Kleist (der zerbrochene Krug) hat es vorhergesehen, daß das flache Land mißbraucht wird, zum Nachteil der Gemeinschaft. Er sah den Mißbrauch in der aggressiven Nutzung des Privateigentums an Grund und Boden zum Nachteil der Natur und damit der menschlichen Gemeinschaft.

Ich glaube, es ist nicht notwendig, für das Handeln der Ministerin den übergesetzlichen Notstand zu strapazieren. Der entschuldigt sogar den Eingriff in ein (fremdes) Rechtsgut, zumal deutliche Beweise vorliegen: Wir nähern uns dem „globalen Panikpunkt“, in welchem: „…die große Mehrheit der ganz normalen Menschen auf dem Planeten plötzlich zwei einfache Tatsachen wirklich realisieren wird, nicht nur mit dem Intellekt, sondern auch gefühlsmäßig…Alles, was man ihnen in den letzten vier Jahrzehnten über den Klimawandel und die planetare Krise erzählt hat, entsprach tatsächlich der Wahrheit. Tatsache zwei: Jetzt ist es zu spät, denn die Katastrophe beschleunigt sich nicht nur, sie ist auch unumkehrbar.“ Soweit der Philosoph Thomas Metzinger „Bewusstseinskultur, Berlin 2023, S. 44. 

Bewahren wir für unsere „Bewusstseinskultur“ die trotzige Zuversicht der Wissenschaft. Nach einer Studie des Climate Change Centers, Salzburg vom Feber 2024 können die Klimaziele noch erreicht werden, wenn u.a. „…bei der Land- und Forstwirtschaft… und der Ernährung Veränderung…“ bewirkt, die Biolandwirtschaft ausgeweitet, Lebensmittelabfälle reduziert und die Ernährung auf mehr pflanzenbasierte und weniger tierische Produkte umgestellt wird. **)

Tags: Albert WittwerKolumneKommentarWelt
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