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Start Meinung gsi.kolumne

Wie finanziert man einen Verteidigungskrieg?

von Red
6. Oktober 2023
in gsi.kolumne
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Von Albert Wittwer

Die Männer sind an der Front oder im Nachschub. Die Frauen schuften, versorgen die Kinder, trösten die Waisen, pflegen die Verwundeten. Häfen sind gesperrt, der Strom fällt aus.

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Für uns ist der Krieg nur noch eine Nachricht auf der zweiten oder dritten Seite. Es passiert ja auch Neues, vor allem woanders. Ein Bus stürzt von der Brücke, die Erde bebt oder sie könnte beben. Ein Damm bricht. Die Ärzte verteidigen, unbeschadet ihrer chronischen Überlastung und vermutlich wie immer mit Erfolg, ihr Impfmonopol, unbeschadet der Tatsache, daß in vielen Ländern auch Diplompflegerinnen (practitioner nurses) oder Apotheker impfen, sehr spannend!

Mit dem Übergang zu einer dystopischen Normalität in der veröffentlichten News-Agenda ist die Bereitschaft der freiheitlich-demokratischen Länder, der Ukraine zu helfen, den Krieg weiter zu finanzieren, schwerer zu argumentieren. Jedenfalls auch von mir unerwartet hat der Krieg die Herrschaft des russischen Diktators stabilisiert, der Übergang von der „gelenkten Demokratie“ zu einer straffen Kriegsdiktatur mit Anpassung der Wirtschaft ist gelungen. Die Erwartung, der Krieg könnte bald enden, ist unberechtigt. Zumal der Verteidigungswille in der Ukraine angesichts der fortgesetzten Kriegsverbrechen ungebrochen erscheint. Und wer weiß, ob Russland sich zufrieden gäbe, könnte es sich die Ukraine einverleiben?

Nach einer Analyse in der NY-Times haben allein die USA die Ukraine bisher mit 223 Milliarden Dollar unterstützt. Zugleich sind etwa 300 Millarden Dollar an russischen Zentralbankreserven in Gold oder Währung allein in den USA eingefroren. Ein gründlicher Bericht der Universität Harvard schlägt vor, dieses Vermögen der Ukraine zur Verfügung zu stellen. Es wären dafür nicht einmal zusätzliche Gesetzesakte nötig, eine Verfügung des Präsidenten auf Basis der bestehenden Rechtslage würde genügen!

Nach dieser Studie erlaubt das Völkerrecht Gegenmaßnahmen, wenn ein Aggressor selber völkerrechtswidrig die Souveränität – im Gegenstandsfall der Ukraine – verletzt. Dann kann sich der Aggressor nicht auf die eigene Souveränität als unverletzbares Schild berufen. Allerdings empfiehlt es sich, gemeinsam mit den europäischen Partnern vorzugehen.

In Europa sind ebenfalls riesige russische Guthaben blockiert. Diese gehören offenbar weit überwiegend den sanktionierten Oligarchen. Die Sanktionen wurden verhängt, weil sie den rechtswidrigen Angriffskrieg aktiv unterstützen. Die Oligarchen, allesamt Männer, gendern ist unnötig, sind also Beitragstäter. Auch diese sind Schadenersatzpflichtig. In Europa wäre, soweit ich sehe, ein zusätzlicher Rechtsakt nötig, analog einer österreichischen Enteignungsverfügung, um das Vermögen nicht nur einzufrieren, sondern darauf zuzugreifen.

Was spricht dagegen? Schadenersatz müssen auch Beitragstäter, die ihren Wohnsitz nach, sagen wir London oder Lugano verlegt haben, leisten. Zusätzlich werden nach dem Zeugnis unbeteiligter Berichterstatter Kriegsverbrechen, die weit über einen unberechtigten Angriffskrieg hinausgehen, begangen. Zivilisten in besetzten Gebieten willkürlich erschossen, Kinder verschleppt, Spitäler bombardiert, ein Staudamm gesprengt, um nur einige zu benennen. Neben dem Schadenersatz entsteht zugleich ein Strafanspruch gegenüber den Befehlshabern und den Folterknechten, der wohl mit Freiheitsstrafen enden wird. So es eine Gerechtigkeit gibt, deren Verfolgung wir nicht aufgeben dürfen.   

Dagegen werden die Russlandversteher einwenden, die Nato habe sich ohne Zustimmung Russlands in den ehemaligen Ostblock, über die DDR hinaus, erweitert. Das trifft nicht zu. Russland hat dieser Erweiterung im sog. „Zwei-plus-vier-Vertrag“ im Jahre 1989 rechtlich bindend zugestimmt und – etwa von Deutschland – mit mehreren Milliarden bezahlen lassen. Ausserdem: Wer wollte den Ländern des ehemaligen Ostblockes, von Estland bis in die Slowakei, das Selbstbestimmungsrecht der Völker, ebenfalls ein bedeutendes Rechtsprinzip, absprechen? Ewige Neutralität haben sie ja nicht gelobt. Auch wäre dieses Gelöbnis – unter geänderten Verhältnissen – verläßlich hinfällig. Wie es auch Österreich gut anstünde, das Trittbrettfahren mit einem einsam vor sich hinwurstelnden Kleinstaatheer aufzugeben.

Anmerkungen:

Report der NewDemocracyInitiative, Larry Tribe (Harvard Univ.) in NYT 2.10.2023;

Mary Elise Sarotte, Johns Hopcins Univ., in „Nicht einen Schritt weiter nach Osten. Amerika, Russland und die wahre Geschichte der Nato-Osterweiterung“, C.H. Beck Verlag.

Tags: Albert WittwerUkraine
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