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Start Meinung gsi.kolumne

Solidarität im Bundeskanzerlamt?

von Red
7. Juli 2022
in gsi.kolumne
Lesezeit: 3 mins read
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Von Dr. Albert Wittwer

692 Mitarbeiter des Bundeskanzleramtes bestätigen in ebensovielen, sicher individuell verfassten Emails an den Verfassungsgerichtshof, daß in ihren Akten, die neuerdings ja auch elektronisch geführt werden, keinerlei „auch nur abstrakt relevante Emails“ zu den Themen, die der parlamentarische Untersuchungsausschuß einsehen möchte, darunter etwa das Beteiligungsmanagement der Republik Österreich oder Glückspiel, existieren. Wir Untertanen sind beeindruckt von der Solidarität der vermutlich vollständig und spontan angetretenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kanzlers, die an die besten Zeiten der Deutschen Demokratischen Republik erinnert. Ebenso bewundernswert ist die tiefe Beherrschung der Rechtsmaterie durch jede und jeden Einzelnen, die in der Lage sind, zweifelsfrei und ohne Zaudern vorherzusehen, was allenfalls die Richter als relevant ansehen könnten. So findet aktive Unterstützung der unterfinanzierten Justiz ihren herzhaften Ausdruck, denn wieviel Arbeit wird dem Gerichtshof damit abgenommen!

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Lange Zeit wurde nicht zwischen dem Vermögen des Herrschers, sagen wir des deutschen Kaisers und dem des Staates, dem er vorstand, also dem Kaiserreich, unterschieden. Das betraf etwa die Kanzlei, den sogenannten Hofstaat, seine Mitarbeiter, die Truhen mit Bargeld, die Verwaltungsakten, Pferde, Kutschen usw. Er regierte zuerst sowieso wie ein Zigeuner im Umherziehen, aus verschiedenen Pfalzen heraus, zwar mit Stamm-, aber ohne festen Wohnsitz. Die Schürfrechte, Wälder sowie die Verwaltungsakten, damals aus Pergament und dann aus Papier, waren jedenfalls Eigentum des Kaisers. Er konnte sie nach Belieben verwahren, kopieren, fälschen oder schreddern.

Im Kaiserreich der Habsburger wurde dann schon lästigerweise zwischen dem Ärar, also dem Vermögen und den Kanzleien des Kaiserreiches und dem Privatbesitz des Hauses Habsburg unterschieden. Die Akten des Kaiserreiches und die Schreibtische und Archive gehörten also nicht mehr, sagen wir dem gütigen, dann sogar seliggesprochenen, als oberster Feldherr des ersten Weltkrieges gnadenlos dilettierenden, Kaiser Karl sondern eben dem Kaiserreich.

Noch klarer ist das in der Republik. Der jeweilige Kanzler, Minister oder Präsident ist ein sehr hoher, aber dennoch Angestellter des Staates. Er muß seinem Dienstgeber, der Republik, treu sein. Telefoniert er (ausnahmsweise) aus seinem Schlafzimmer in Angelegenheiten des Staates, ist nichts davon privat, sondern allenfalls im Rechtssinne vertraulich.

Aber wir sehen jetzt, wie lästig das sein kann. Die Treue zur Republik kann vom Parlament oder seinem Ausschuß im Sinne von Beweisaufnahmen durch Zeugen und Akteneinsicht untersucht und vom Höchstgericht beurteilt werden.

Der Ausweg: Aus der Geschichte lernen. Es haben die höchsten Angestellten des Staates noch immer einen Stammsitz, einen vermögenden, vom Staat verschiedenen Rechtsträger, nämlich die wahlwerbende Gruppe, die sie nominiert hat, Partei genannt. Also verwenden sie einfach Arbeitsmittel, etwa das Smartphone der Partei anstelle jenem des Kanzleramtes. Das kann man dann nach Belieben wechseln, schreddern oder verlieren?

Gut, bis das alles von den Paragrafenreitern entschieden sein wird, ist die Karawane schon lange weitergezogen. Obgleich das Internet ja seine Tücken hat, es vergißt angeblich nie. Dennoch: Wir wundern uns schon, was alles möglich ist.

Anmerkungen:

Zur Besorgung der Angelegenheiten des Bundes sind gem. Art. 77 B.-VG die Ämter der Bundesministerien (auch das BKA) berufen.

Technisch gesehen ist der Ausdruck Angestellte für die höchsten Amtsträger nicht zutreffend. Die gewählten, obersten Organwalter unterliegen natürlich nicht dem Angestelltengesetz oder Beamtendienstrecht. Dennoch gelten für sie Sorgfalts- und Treuepflichten. Ihre Sorgfalt bei der Besorgung ihrer Aufgabe, etwa bei Verwaltung von Vermögen der Republik, sollte die Sorgfalt für fremde Angelegenheiten sein, also höher als in eigenen. Bei schuldhafter (sorgfaltswidriger) Rechtsverletzung besteht nach Art. 142 B.-VG die Möglichkeit der Ministeranklage beim VfGH.

Parteihandy statt Diensthandy:

https://www.derstandard.at/story/2000125853328/opposition-will-durch-vfgh-an-chats-von-kurz-partei-handy

Zitat frei nach Norbert Hofer wie inhttps://www.zeit.de/2016/50/norbert-hofer-bundespraesident-amt-veraenderung-mittel

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