Bewilligungspflicht bei Wasserentnahmen aus Bächen

Bäche und Flüsse sind empfindliche Lebensräume. Insbesondere bei kleinen Gewässern stellt ein geringer Abfluss bereits eine Extremsituation für viele Gewässerlebewesen, insbesondere für die Fische, dar.

Wasserentnahmen mit Pumpen für die Gartenbewässerung oder für die landwirtschaftliche Bewässerung sind ohne wasserrechtliche Bewilligung verboten. Derartige Entnahmen müssen vorher von der Bezirkshauptmannschaft bewilligt werden.Im Einzelfall muss eine fachliche Beurteilung stattfinden, ob diese Entnahmen tatsächlich vertretbar sind. Bei Kleingewässern führen diese Entnahmen zu einer weiteren Schädigung der Gewässerorganismen und der Fische und können deshalb nicht zugelassen werden. Es wird dringend ersucht, nicht bewilligte Entnahmen einzustellen

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