Am Donnerstag (05.11.2026) flüchteten in Eschen drei Jugendliche vor einer Polizeikontrolle. Zwei waren mit E-Scootern und einer mit einem E-Bike unterwegs.
Kurz nach 18:30 Uhr wollte eine Patrouille der Landespolizei die drei Jugendlichen kontrollieren. Als die Polizeibeamten ihr Einsatzfahrzeug verliessen, ergriffen die Jugendlichen umgehend die Flucht. Im Rahmen der anschliessenden Fahndung konnte einer der Jugendlichen angehalten und kontrolliert werden. Dabei stellte sich heraus, dass er nicht über den erforderlichen Führerausweis verfügte.
Ein weiterer E-Scooter konnte ebenfalls aufgefunden werden, dessen Lenker hatte sich jedoch bereits entfernt.
Die anschliessende technische Überprüfung ergab, dass die beiden E-Scooter aufgrund ihrer hohen Leistungsfähigkeit Geschwindigkeiten erreichen können, welche die gesetzlichen Vorgaben in Liechtenstein um ein Vielfaches überschreiten.
Über Vorschriften und Konsequenzen informieren
Die Landespolizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Verwendung solcher Fahrzeuge im öffentlichen Strassenverkehr neben strafrechtlichen Konsequenzen auch Administrativmassnahmen nach sich ziehen kann. Dazu zählen beispielsweise Verwarnungen, Führerausweisentzüge oder Sperrfristen für den späteren Erwerb eines Lernfahr- oder Führerausweises. Unter den entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen können nicht zugelassene E-Scooter zudem eingezogen und vernichtet werden.
Die Landespolizei appelliert daher insbesondere an Jugendliche und deren Erziehungsberechtigte, sich über die gesetzlichen Vorschriften und möglichen Konsequenzen zu informieren. Fahrzeuge mit derart hohen Geschwindigkeiten stellen ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar.
Unerlaubte E-Scooter: Kein harmloser Fahrspass
Die Landespolizei stellt wiederholt fest, dass insbesondere Jugendliche mit unerlaubt leistungsstarken E-Scootern am öffentlichen Strassenverkehr teilnehmen. Solche Fahrzeuge können teilweise Geschwindigkeiten erreichen, die weit über den gesetzlichen Vorgaben liegen. Die damit verbundenen Gefahren und rechtlichen Konsequenzen werden häufig unterschätzt.
E-Scooter, die Geschwindigkeiten von bis zu 80 km/h erreichen können, sind keine gewöhnlichen Elektrotrottinette mehr. Aufgrund ihrer hohen Leistungsfähigkeit und der damit verbundenen Unfallrisiken stellen sie eine erhebliche Gefahr für die Lenker selbst sowie für andere Verkehrsteilnehmende dar.
Besonders bedenklich ist zudem, wenn sich Jugendliche durch Flucht einer Polizeikontrolle entziehen. Ein solches Verhalten kann zu zusätzlichen gefährlichen Situationen führen und das Unfallrisiko erheblich erhöhen. Polizeiliche Verkehrskontrollen dienen der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden und sind entsprechend zu respektieren.
Weitreichende rechtliche Konsequenzen möglich
Die Landespolizei weist ausdrücklich darauf hin, dass das Lenken unerlaubt leistungsstarker E-Scooter keineswegs als Bagatelle betrachtet werden sollte. Neben einem Strafverfahren können durch das Amt für Strassenverkehr zusätzliche Administrativmassnahmen verfügt werden.
Denn wer mit einem unerlaubt leistungsstarken E-Scooter unterwegs ist, riskiert nicht nur ein Strafverfahren und den Verlust seines Fahrzeugs, sondern unter Umständen auch den späteren Erwerb des Führerausweises.
Darüber hinaus können nicht zugelassene E-Scooter unter den gesetzlichen Voraussetzungen eingezogen und vernichtet werden.
Appell an Jugendliche und Erziehungsberechtigte
Die Landespolizei appelliert insbesondere an Eltern und Erziehungsberechtigte, sich über die technischen Eigenschaften und die gesetzliche Zulässigkeit der von Jugendlichen verwendeten E-Scooter zu informieren. Auch Jugendliche müssen sich bewusst sein, dass vermeintlich harmloser Fahrspass schwerwiegende Folgen haben kann.
Die Landespolizei nimmt diese Entwicklung ernst und wird der Problematik auch künftig die notwendige Aufmerksamkeit schenken. Ziel ist es, gefährliche Situationen zu verhindern und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden zu gewährleisten.
Wer mit einem unerlaubt leistungsstarken E-Scooter unterwegs ist, riskiert nicht nur ein Strafverfahren und den Verlust seines Fahrzeugs, sondern unter Umständen auch den späteren Erwerb des Führerausweises.
