Grundregeln für Hundebesitzer im Stadtgebiet

Symbolfoto. © Nadine Jochum

Ob Spaziergang durch die Innenstadt, eine kleine Runde am See oder Gassi im Wohngebiet – wer mit Hund unterwegs ist, teilt sich den öffentlichen Raum mit vielen anderen. Damit dieses Miteinander für alle angenehm bleibt, braucht es Rücksicht, Aufmerksamkeit – und manchmal ein paar einfache Grundregeln.

Was viele längst tun, ist in Feldkirch auch verpflichtend: Wer mit dem Hund unterwegs ist, muss ein Hundekotsäckchen mitführen – und die Hinterlassenschaften selbstverständlich gleich entfernen. Das sorgt nicht nur für Sauberkeit, sondern zeigt auch Respekt gegenüber Mitmenschen und der Umwelt. Die Mitführpflicht gilt übrigens jederzeit – auch wenn gerade nichts passiert.

Manche Orte sind hundefrei

Einige Bereiche in der Stadt sind bewusst für Hunde nicht vorgesehen – meist dort, wo viele Menschen eng beisammen sind oder wo Kinder spielen. Dazu zählen zum Beispiel Kindergarten-Spielplätze, Friedhöfe, und Baggerseen mit Liegewiesen (Mai bis September).

Orte mit Leinenpflicht

In Fußgängerzonen, Schulplätzen, Fitnessparcours und sonstigen Freizeit und Sportanlagen, im Wartebereich von Haltestellen und auf Rad- und Gehwegen herrscht Leinenpflicht.

Mehr Hunde, mehr Verantwortung

Wer zwei oder mehr Hunde gleichzeitig ausführt, sollte besonders umsichtig sein – darum gilt in diesem Fall: alle Hunde bitte an der kurzen Leine (max. 1,5 Meter) halten. Das sorgt für mehr Übersicht und Sicherheit – für Mensch und Tier. Die Stadt Feldkirch setzt auf ein gutes Miteinander. Mit ein wenig Rücksicht kann das Zusammenleben im öffentlichen Raum für alle entspannt und harmonisch bleiben – mit und ohne Hund.

Detaillierte und weiterführende Informationen zur Hundehaltung in Feldkirch, wie etwa die aktuelle Verordnung oder die Hundefreilaufzonen finden sich unter www.feldkirch.at.

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