Die liechtensteinische Regierung hat am Dienstag, 15. April, den Bericht und Antrag zur Schaffung einheitlicher Anforderungen für „europäische grüne Anleihen“ (EuGB) verabschiedet. Ziel ist es, Transparenz und Vertrauen bei Investoren zu erhöhen und den Kapitalfluss in nachhaltige Finanzprodukte zu lenken.
Einheitliche Offenlegungspflichten für Emittenten
Die Verordnung (EU) 2023/2631 schafft einheitliche Offenlegungspflichten für Emittenten von grünen Anleihen. Diese sollen sicherstellen, dass alle relevanten Informationen für Investoren klar und einfach zugänglich sind. Zudem wird die Bezeichnung „EuGB“ nur noch dann verwendet, wenn strenge ökologische Nachhaltigkeitskriterien erfüllt sind. Externe Prüfer müssen die Einhaltung dieser Kriterien bestätigen.
Schutz vor Greenwashing
Ein zentrales Ziel der Verordnung ist der Schutz der Investoren vor Greenwashing. Dies bezieht sich auf die irreführende Praxis, bei der nachhaltigkeitsbezogene Aussagen nicht mit den tatsächlichen Nachhaltigkeitszielen eines Finanzprodukts übereinstimmen. Durch die neuen Anforderungen soll sichergestellt werden, dass nur wirklich nachhaltige Anleihen als „grün“ bezeichnet werden dürfen.
Umsetzung in Liechtenstein
Die Verordnung gilt in Liechtenstein nach der Übernahme in das EWR-Abkommen unmittelbar. Einige Bestimmungen müssen jedoch noch ins liechtensteinische Recht übernommen werden. Die erste Lesung der Vorlage im Landtag ist für Mai geplant.