Kündigung kurz vor Weihnachten ist rechtswidrig

Michael Thurnher, Rechtsberater Arbeitsrecht bei der AK Vorarlberg.

AK Vorarlberg

Kurz vor Weihnachten erhält ein 62-jähriger und langjähriger Mitarbeiter eines Unternehmens unerwartet die Kündigung. Die Arbeiterkammer Vorarlberg stellt fest: die Kündigung ist rechts- und sozialwidrig und geht dagegen vor – mit Erfolg.

Im vergangenen Dezember, kurz vor Weihnachten, wird ein langjähriger Mitarbeiter eines Vorarlberger Unternehmens gekündigt. Der 62-Jährige wendet sich darauf hin an die arbeitsrechtliche Beratungsstelle der AK Vorarlberg. Diese stellt schnell fest: Der Arbeitgeber hat nicht nur die falsche Kündigungsfrist angewendet, die Kündigung ist außerdem sozialwidrig.

„Eine klare Sozialwidrigkeit“

Laut Gesetz können Kündigungen insbesondere dann angefochten werden, wenn Arbeitnehmer aufgrund ihres Alters, einer langen Betriebszugehörigkeit und drohender Arbeitslosigkeit besonders schwer von einer Kündigung betroffen sind, informiert die AK Vorarlberg in einer Mitteilung zu dem Fall. „Gerade ältere Arbeitnehmer, die finanziell auf ihr Beschäftigungsverhältnis angewiesen sind und keine realistische Chance auf eine vergleichbare Anstellung haben, haben gute Chancen, eine solche Kündigungen zu bekämpfen“, erklärt AK-Arbeitsrechtsexperte Michael Thurnher. „In diesem Fall liegen zudem auch keine wirtschaftlichen oder persönlichen Gründe für die Kündigung vor – eine klare Sozialwidrigkeit.“

Kündigung wird zurückgenommen

Auf Wunsch des Betroffenen hat die AK Vorarlberg Kontakt mit dem Unternehmen aufgenommen. Nach Gesprächen mit dem Rechtsvertreter des Arbeitgebers wird die Kündigung zurückgenommen – der 62-Jährige behält seinen Arbeitsplatz und seine finanzielle Zukunft bleibt gesichert.

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